Für verpflichtende Volksabstimmungen
(25. März bis 1. April 2019)
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Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 15. November 2018 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Für verpflichtende Volksabstimmungen"
stattgegeben; gleichzeitig hat er festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes |
25. März 2019 |
Ende des Eintragungszeitraumes |
1. April 2019 |
Stichtag |
18. Februar 2019 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.
Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.
Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen."
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterin und als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Susanne Glatz
Dr. Klaus Lemberger
Alexandra Pichler-Geritz
Franz Nöhammer
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ als Präsentationsgrafik ( 1,5 MB) oder als CSV-Datei ( 74 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.
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