Frauenvolksbegehren

(1. Oktober bis 8. Oktober 2018)

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Einleitungsantrag und Stattgebung

Der Bundesminister für Inneres hat am 23. April 2018 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Frauenvolksbegehren"

stattgegeben; gleichzeitig hat er festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes 1. Oktober 2018
Ende des Eintragungszeitraumes 8. Oktober 2018
Stichtag 27. August 2018

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Eine breite Bewegung tritt an, um echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen muss auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung, wirtschaftliche und politische Teilhabe: Der Stillstand der letzten Jahre muss beendet werden. Wir fordern Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer."

Bevollmächtigter:

Christian Berger, BA, Forschungsassistent

Als Stellvertreterin und als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Schifteh Hashemi Gerdehi, Netzwerkkoordinatorin

Mag. Andrea Hladky, Kulturmanagerin

Hanna Herbst, Journalistin

Benedikt Hämmerle, Student

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Frauenvolksbegehrens als Präsentationsgrafik (1,6 MB) und als MS-EXCEL-Datei (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) (118,8 KB) herunterladen.

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Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode