Frauenvolksbegehren
(1. Oktober bis 8. Oktober 2018)
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Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 23. April 2018 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Frauenvolksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes |
1. Oktober 2018 |
Ende des Eintragungszeitraumes |
8. Oktober 2018 |
Stichtag |
27. August 2018 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Eine breite Bewegung tritt an, um echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen muss auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung, wirtschaftliche und politische Teilhabe: Der Stillstand der letzten Jahre muss beendet werden. Wir fordern Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer."
Bevollmächtigter:
Christian Berger, BA, Forschungsassistent
Als Stellvertreterin und als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Mag. Schifteh Hashemi Gerdehi, Netzwerkkoordinatorin
Mag. Andrea Hladky, Kulturmanagerin
Hanna Herbst, Journalistin
Benedikt Hämmerle, Student
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Frauenvolksbegehrens als Präsentationsgrafik (pdf, 1,6 MB) und als MS-EXCEL-Datei (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) (xlsx, 119 KB) herunterladen.
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