Ethik für ALLE
(18. Jänner bis 25. Jänner 2021)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 23. Oktober 2020 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Ethik für ALLE"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
18. Jänner 2021 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
25. Jänner 2021 |
Stichtag: |
14. Dezember 2020 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe. Ferner fordern wir:
- Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen
- Unvereinbarkeitsregeln für Ethik-und zugleich ReligionslehrerInnen
- Ein Ethikfachinspektorat“
Bevollmächtigter:
Mag. Eytan Reif, BA
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Mag. Johannes Maria Zellinger
Helmut Dolezal
Mag. Heidrun Anna Andre
Michael Franz
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Ethik für ALLE“ als Präsentationsgrafik (pdf, 1,6 MB) oder als CSV-Datei (csv, 75 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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