ECHTE Demokratie - Volksbegehren
(17. April bis 24. April 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 28. November 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
17. April 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
24. April 2023 |
Stichtag: |
13. März 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung echter Demokratie in Österreich beschließen.
- Echte Demokratie = Absolutes Diktaturverbot!
Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht.
- Versammlungsfreiheit
- Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)
- faires Wahlrecht, wo jede Stimme gleich viel zählt (z. B. keine %-Hürden)“
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
Gerlinde Wolz
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“ als Präsentationsgrafik ( 2,7 MB) oder als CSV-Datei ( 75,7 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.