COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
(6. November bis 13. November 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 13. Juli 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
6. November 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
13. November 2023 |
Stichtag: |
2. Oktober 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen – auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht – beschließen.“
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
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Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3,1 MB) oder als CSV-Datei (csv, 4 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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