Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
(2. Mai bis 9. Mai 2022)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
2. Mai 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
9. Mai 2022 |
Stichtag: |
28. März 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen. Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen nach einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden."
Bevollmächtigter:
Dipl.-Ing. Klaus Sambor
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Roswitha Minardi
Ingrid Farag
Paul Ettl, MBA
Petra Payer
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ als Präsentationsgrafik (pdf, 2 MB) oder als CSV-Datei (csv, 76 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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