Zivilschutz - Von den Anfängen bis heute

Zivilschutz einst
Zivilschutz einst © BMI

Bis in die Mitte der 1980er-Jahre wurde Zivilschutz ausschließlich als "Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegerischen Ereignissen" verstanden. Der Zivilschutz war als Kern der "Zivilen Landesverteidigung" in das Konzept der „Umfassenden Landesverteidigung“ integriert, dem die Ost-West-Konfrontation zu Grunde lag.

Über Initiative des BMI wurde 1985 begonnen, dem Zivilschutz in Österreich ein neues Leitbild zu geben. Zivilschutz wurde zunehmend auf den Schutz vor zivilen Katastrophen ausgerichtet, der militärische Aspekt trat in den Hintergrund. Auch dem Selbstschutz und der Aufklärung der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen wurde ab diesem Zeitpunkt mehr Beachtung geschenkt.

Mit Ende des Kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen stark gewandelt. An Stelle eines militärischen Bedrohungsbildes traten globale sicherheitspolitische Herausforderungen wie die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus, organisierte Kriminalität, Umweltprobleme, technologische Risiken, Epidemien und ähnliche Phänomene.

Deshalb hat der österreichische Nationalrat am 12. Dezember 2001 eine neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin verabschiedet, die 2011 zu einer umfassenden österreichischen Sicherheitsstrategie weiterentwickelt wurde. Diese bezeichnet Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen als Bedrohungen und Herausforderungen unserer Zeit.

Zivilschutz heute
Zivilschutz heute © BMI

Zivilschutz wird heute in Österreich definiert als „Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Naturereignissen sowie technischen, terroristischen oder kriegerischen Ereignissen ausgehen“. Katastrophenschutz wird als „Gesamtheit aller vor Eintritt einer Katastrophe getroffenen Maßnahmen in der Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge“ verstanden.

Ausgehend von Deutschland und der Schweiz, etabliert sich immer mehr der Begriff „Bevölkerungsschutz“ als Überbegriff für Zivil- und Katastrophenschutz. Der Begriff Zivilschutz wird in diesem Zusammenhang wieder in seiner ursprünglichen Bedeutung verstanden und durch den Begriff Katastrophenschutz für Natur- und technische Ereignisse ergänzt.

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