Krisen- und Katastrophenmanagement

Zivilschutz in Österreich

Katastrophenmanagement

Als Katastrophenmanagement wird die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung, Katastrophenvorsorge, Katastrophenbewältigung und Wiederherstellung nach Katastrophen, einschließlich der laufenden Evaluierung der in diesen Bereichen getroffenen Maßnahmen verstanden.

Die folgende Abbildung stellt die Bereiche des Katastrophenmanagements dar:

© Michael Felfernig, BMI

Katastrophenvermeidung

Unter Katastrophenvermeidung (Katastrophenprävention) sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen einer Katastrophe deutlich abschwächen.

Diese Maßnahmen sind umfangreich und schwer abgrenzbar. Zahlreiche Rechtsvorschriften im Bundes- und Landesrecht schreiben Sicherheitsmaßnahmen und -standards sowie Regeln vor, die der Vermeidung von Gefahren dienen, die zu Katastrophen führen können. Darüber hinaus existieren umfangreiche Normen auf internationaler Ebene (ISO), europäischer Ebene (CEN) und nationaler Ebene (ÖNORM); diese reichen von der Verkehrssicherheit über die Sicherung von Abläufen und Prozessen der Industrie hin zu internationaler Zusammenarbeit. Der Gesamtkomplex der Regelwerke kann in folgende Punkte unterteilt werden:

  • Vorschriften über die Verkehrssicherheit
  • Vorschriften über die Bausicherheit
  • Vorschriften zum Brandschutz
  • Vorschriften zur Raumordnung
  • Vorschriften über die Sicherheit in Gewerbe und Industrie

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Inneres im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) einen Risikoanalyseprozess etabliert, der auch eine erste gesamtstaatliche Risikoanalyse (347,5 KB)  enthält. Zentrales Element dieser Risikoanalyse ist eine vorläufige Risikomatrix (PNG93,9 KB) .

Risikomatrix
Risikomatrix © Siegfried Jachs, BMI

Diese Matrix zeigt, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von mesoskaligen konvektiven Systemen (von großräumigen massiven Gewitterzellen), relativ hoch, deren Auswirkung auf Österreich aber relativ gering ist. Ein Erdbeben in Westösterreich tritt zwar mit einer weitaus geringeren Wahrscheinlichkeit ein, die Auswirkung wäre aber um ein Vielfaches größer.

Ein spezifisches Modell der Risikokartierung wurde vom Lebensministerium und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreich (VVO) als ein bundesweites Risikozonierungssystem für Naturkatastrophen mit dem besonderen Schwerpunkt Hochwasser umgesetzt. Damit ist die Visualisierung von Überschwemmungsgebieten für Hochwasserabflüsse mit den Jährlichkeiten von 30, 100 und 200 Jahren unter http://www.hochwasserrisiko.at/ verfügbar.

Viele Aktivitäten der Einsatzorganisationen, des österreichischen Zivilschutzverbandes, der Sicherheitsinformationszentren (SIZ) oder die Kindersicherheits-„Olympiade“ „Safety-Tour“ dienen ebenfalls der Katastrophenvermeidung.

Auf europäischer Ebene wurde im Katastrophenschutzverfahren der Union  der Prävention ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Europäische Kommission  wird dabei zu einer Reihe von Aktivitäten zur Erreichung der Präventionsziele aufgefordert. Unter anderem soll eine sektorübergreifende Übersicht über die Risiken für Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen eine Zusammenfassung der einschlägigen Punkte ihrer Risikobewertungen auf nationaler oder geeigneter subnationaler Ebene der Europäischen Kommission zur Verfügung stellen und ihre Katastrophenrisikomanagementplanung auf nationaler Ebene verfeinern.

Es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass über Ersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Drittlandes sowie der Vereinten Nationen oder ihrer Einrichtungen, die Kommission ein europäisches Expertenteam entsenden kann, um vor Ort Beratung über Präventionsmaßnahmen zu leisten.

Weitere Informationen sind hier  zu finden.

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Katastrophenvorsorge

Unter Katastrophenvorsorge versteht man alle Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung der Gefahren und Schäden, die von einer möglichen Katastrophe ausgehen können.

Katastrophenvorsorge ist eine Aufgabe, die sowohl Behörden als auch Einsatzorganisationen (Katastrophenhilfsdienste) betrifft. Die operative Vorbereitung der Behörden auf mögliche Katastrophen ist in den Katastrophenhilfegesetzen der Länder und den danach ergangenen Verordnungen geregelt. Im Zentrum der Vorkehrungen der Katastrophenbehörden stehen die Vorbereitungen zur Wahrnehmung der behördlichen Einsatzleitung und der damit verbundenen Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben im Katastrophenfall. Dazu gehören die Ausbildung, die Übungstätigkeit, die Erstellung von Katastrophenschutzplänen durch Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Landesregierungen sowie die technische und personelle Ausstattung von behördlichen Einsatzleitungen. In diesen Bereich fallen auch Vorkehrungen zur Warnung und Information der Bevölkerung. Die Behörden sorgen für die finanzielle Grundausstattung der Einsatzorganisationen und die notwendigen legistischen Rahmenbedingungen.

Die Katastrophenschutzbehörden haben folgende Aufgaben:

  • Erstellen von Katastrophenschutzplänen (einschließlich Sonderalarmplänen)
  • Erstellen von externen Notfallplänen durch die Katastrophenschutzbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) für gefährdete Betriebe (Betriebe im Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie)
  • Einrichten von Führungsstäben zur Unterstützung des behördlichen Einsatzleiters
  • Schaffen und Erhalten von Einrichtungen zur Alarmierung der Bevölkerung: In den Bundesländern wurden Landeswarnzentralen (LWZ) und im Bundesministerium für Inneres die Bundeswarnzentrale (BWZ) eingerichtet
  • Ausbilden der im Katastrophenschutz tätigen Personen
  • Abhalten von Übungen: Für den Bereich Strahlenschutz wurde eine eigene Richtlinie Übungsplanung (924,8 KB) formuliert.

Für die Bevölkerung hat das BMI eine Reihe von Zivilschutz-Ratgebern erstellt.

Im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) bietet das BMI behördlichen Ebenen und operativen Einheiten der Hilfs- und Rettungsorganisationen zwei Ausbildungskurse an, einen für den Bereich „rechtliche und organisatorische Grundlagen “, einen für das „Führen im Katastropheneinsatz“ .

Wesentlichen Einfluss auf die Katastrophenvorsorge hat das Wetter. Aktuelle Wetterwarnungen sind über die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik abrufbar. Extreme Wetterereignisse sind für die meisten europäischen Staaten über die Meteoalarm-Seite abrufbar. Zudem verfügt Österreich über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem sowie ein Strahlenfrühwarnsystem.

Viele Aktivitäten der Einsatzorganisationen, des österreichischen Zivilschutzverbandes, der Sicherheitsinformationszentren (SIZ) sowie die Kindersicherheits-„Olympiade“ „Safety-Tour“ dienen ebenfalls der Katastrophenvorsorge.

Auf europäischer Ebene wurde im Katastrophenschutzverfahren der Union  der Vorsorge ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein eigenes Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen wurde eingerichtet, das Emergency Response Coordination Centre (ERCC) , das von der Europäischen Kommission  verwaltet wird. Es wurde auch die Fähigkeit zur Mobilisierung und Entsendung von Expertenteams zur Unterstützung hilfeersuchender Staaten geschaffen. Die Mitgliedstaaten wiederum bauen vordefinierte Teams auf, die den Einsatz- oder Unterstützungsbedarf bei Hilfsersuchen decken können. Die Kommission kann über Ersuchen eines Mitgliedstaates der europäischen Union, eines Drittlands oder der Vereinten Nationen oder ihrer Einrichtungen, ein europäisches Expertenteam entsenden, um vor Ort über Vorsorgemaßnahmen zu informieren und aufzuklären. Zur Ausbildung von Experten und Teams wurde ein Übungs- und Ausbildungsprogramm  sowie ein Expertenaustauschprogramm  geschaffen, in dessen Rahmen Einzelpersonen in andere Mitgliedstaaten entsandt werden können. Des weiteren wurde das Civil Protection Knowledge Network eingerichtet , dessen Ziel es ist über die am Mechanismus teilnehmenden Staaten hinweg nationale Strukturen, Exzellenzzentren, Forscher*innen, Universitäten etc. zu vernetzen und Wissen und Erfahrung auszutauschen, zu verbreiten und weiter zu entwickeln.

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Katastrophenbewältigung

Unter Katastrophenbewältigung versteht man alle Maßnahmen der Behörden, Einsatzorganisationen, berufener Einrichtungen, Privater und Betroffener, die von einer Katastrophe herbeigeführten Gefahren und Schäden abzuwehren und zu bekämpfen. Ziel ist es, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die lebensnotwendige Grundversorgung sicherzustellen und zur Wiederherstellung übergehen zu können.

Katastrophenbewältigung nennt man die Phase von der behördlichen Feststellung (Ausrufung) der Katastrophe bis zu deren Beendigung. In der Phase der Bewältigung obliegt die Einsatzführung der zuständigen Katastrophenbehörde (in der Regel der Bezirksverwaltungsbehörde). Dem Katastropheneinsatz geht in der Regel ein Notruf, eine Alarmierung und ein Rettungs- und/oder Feuerwehreinsatz voraus (örtliches Rettungswesen, örtl. Feuer- und Gefahrenpolizei). Mit der Feststellung (in manchen Bundesländern auch Kundmachung) der Katastrophe durch die Behörde, geht die Einsatzführung auf diese Behörde über. Es kommen subsidiär die besonderen Befugnisse der Einsatzleitung nach den Katastrophenhilfegesetzen zur Anwendung.

Im internationalen Umfeld gibt es eine Reihe von Aktivitäten in den Bereichen Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge. Die Bundeswarnzentrale (BWZ) im Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) des Bundesministeriums für Inneres tritt in Österreich als zentrale 24/7 Kontaktstelle für internationale Hilfsersuchen bei Katastrophenfällen auf.

Die Seite help.gv.at enthält weitere Informationen zur Katastrophenbewältigung.

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Katastrophenwiederherstellung

Unter Wiederherstellung versteht man alle Maßnahmen die das Ziel haben, den Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen, nach Möglichkeit unter gleichzeitiger Senkung der Verwundbarkeit bzw. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit.

Der Übergang von der Bewältigungsphase in die Wiederherstellungsphase ist fließend. Gleiches gilt für den Übergang zwischen Wiederherstellung und Vermeidung neuerlicher gleichartiger Katastrophen; so wird die Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur meist unter Berücksichtigung einer aktualisierten Gefahrenanalyse bzw. einer neuen Risikobeurteilung erfolgen, um neuerliche Zerstörungen im Wiederholungsfall der Katastrophe zu verhindern.

In vielen Katastrophenhilfegesetzen der Bundesländer finden sich schärfere Grenzen zwischen Bewältigung und Wiederherstellung. Die behördliche Katastrophenbewältigung ist im Wesentlichen auf die unmittelbare Gefahrenabwehr beschränkt. Maßnahmen der Nachsorge und Wiederherstellung finden sich nur vereinzelt als Aufgaben der Gebietskörperschaften. Auch die Katastrophenschutzplanung umfasst nur Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr. Gesonderte Pflichten zur Erstellung von Kontinuitäts- und Wiederherstellungsplänen bestehen im Rahmen der allgemeinen Katastrophenschutzplanung nicht.

Wiederherstellungsmaßnahmen nach Katastrophen können in kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen und langfristige Wiederherstellungsmaßnahmen unterteilt werden. Im Mittelpunkt der Wiederherstellungsphase stehen Finanzierungshilfen für den langfristigen privaten und öffentlichen Wiederaufbau. Die Wiederherstellung von Privateigentum ist grundsätzlich Sache des Eigentümers, jedoch sieht auch der Staat Beihilfen und Erleichterungen vor. Folgende Möglichkeiten kommen dabei in Betracht:

  • Staatliche Finanzhilfen (Beihilfen, Kredithilfen)
  • Steuererleichterungen
  • Beihilfen von Interessensvertretungen
  • Versicherungsleistungen
  • Spenden, private Hilfen

Das zentrale Finanzierungsinstrument für Hilfen nach Katastrophen ist der beim Finanzministerium eingerichtete Katastrophenfonds. Die Mittel dieses Fonds werden durch Anteile am Aufkommen an Einkommensteuer und Körperschaftssteuer gemäß dem jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz aufgebracht.

Versicherungsangebote zur Behebung von Schäden aus Naturkatastrophen sind in Österreich nicht verbreitet. Es gibt risikounabhängige Zusatzkomponenten für Katastrophenschäden zu Haushaltsversicherungen bzw. die Berücksichtigung von Sturmschäden bei Gebäudeversicherungen.

Ein weiteres Finanzierungsinstrument auf europäischer Ebene ist der Europäische Solidaritätsfonds. Er wurde nach der Überschwemmungskatastrophe eingerichtet, die im August 2002 insbesondere Deutschland, Österreich und Tschechien betroffen hatte. Mit dem Fonds werden ein Teil der öffentlichen Maßnahmen zur kurzfristigen Wiederherstellung öffentlicher Intrastruktur und Einsatzkosten betroffener Länder ausgeglichen.

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