Rechtsstaat und Menschenrechte
Nationaler Präventionsmechanismus nach OPCAT bei Volksanwaltschaft seit 07/2012
Mit der Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT – Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) erhielt die Volksanwaltschaft ein verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
Gemäß Art. 3 OPCAT hat jeder Vertragsstaat auf innerstaatlicher Ebene eine oder mehrere Stellen zu errichten, die Kontrollbesuche durchführen zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die Volksanwaltschaft, mit dem von ihr eingerichteten Menschenrechtsbeirat und deren Kommissionen nehmen in Österreich diese Aufgabe als nationaler Präventionsmechanismus (NPM) wahr.
Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen kontrollieren präventiv staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Beschränkung der Freiheit kommen kann (Art. 148a Abs. 3 B-VG; § 11 Volksanwaltschaftsgesetz VAG). Auch die Beobachtung und begleitende Überprüfung der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive inklusive Abschiebungen gehören zu dem Tätigkeitsbereich der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen.
Die Besuche werden von interdisziplinär zusammengesetzten Expertenteams durchgeführt. Sie folgen den von der Volksanwaltschaft vorgegebenen Prüfschwerpunkten bzw. die Teams können auch selbst aktiv werden. Die Besuche erfolgen unangekündigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Volksanwaltschaft .