Aufenthaltsbewilligung – Studenten
Die Aufenthaltsbewilligung „Student“ berechtigt zum Aufenthalt in Österreich um an einer tertiären Bildungseinrichtung zu studieren. Eine Erwerbstätigkeit ist nur möglich, wenn dadurch die Ausbildung als primärer Aufenthaltszweck nicht beeinträchtigt wird und für eine unselbständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung vorliegt. Dafür ist das AMS zuständig.
Die Aufenthaltsbewilligung „Student“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ erhalten?
Neben einem Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen ist die Absolvierung eines Studiums in Österreich vorausgesetzt.
Die Aufenthaltsbewilligung „Student“ kann erteilt werden für
- ein ordentliches Studium an einer
- Universität
- Fachhochschule
- akkreditierten Privatuniversität
- Pädagogischen Hochschule oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule
- ein außerordentliches Studium im Rahmen eines Universitätslehrganges, eines Fachhochschullehrganges oder eines Hochschullehrganges, der mindestens 40 ECTS-Anrechnungspunkte umfasst und darf nicht ausschließlich der Vermittlung einer Sprache dient oder
- ein außerordentliches Studium im Rahmen eines Universitätslehrganges, eines Fachhochschullehrganges oder eines Hochschullehrganges, der auf eine in der Zulassungsentscheidung vorgeschriebene Ergänzungsprüfung vorbereit
- ein außerordentliches Studium zur Herstellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses (Nostrifikation)
- ein außerordentliches Studium zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, falls ein außerordentliches Studium laut Ziffer 3 erfolgreich abgeschlossen wurde und ein Aufnahme- oder Eignungsverfahrens aus nicht durch den Antragsteller zu vertretenden Gründen erst im darauffolgenden Semester absolviert werden kann
- im Anschluss an ein abgeschlossen ordentliches Studium eine für die Berufsausübung gesetzlich verpflichtende fachliche Ausbildung
Nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthaltes kann eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ im Inland beantragt werden.
Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ ausgestellt?
Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein. Eine Haftungserklärung ist zulässig.
Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.
Was ist für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ zu beachten?
Damit die Aufenthaltsbewilligung Student erteilt werden kann, muss bei der Verlängerung ein Studienerfolg im vorangegangenen Studienjahr nachgewiesen werden. Studenten und Studentinnen müssen sich daher ihrem Studium ernsthaft widmen.
Gibt es die Möglichkeit innerhalb der EU mobil zu sein? Was sind hier die Regelungen?
Ja. Auf Basis der Aufenthaltsbewilligung „Student“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten studieren. Nähere Informationen finden Sie im EU Immigration Portal oder Sie erkundigen sich im Land ihrer geplanten Mobilität.
Welche Möglichkeiten gibt es nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in Österreich zu bleiben?
Die Aufenthaltsbewilligung kann einmalig für 12 Monate verlängert werden zum Zweck der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen weiter vorliegen (ausgenommen Unterkunftsnachweis).
Eine Änderung des Aufenthaltszweckes nach der Arbeitssuche/Unternehmensgründung ist nur zu folgenden Aufenthaltszwecken möglich:
Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?
Familienangehörige können, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, in Österreich einen abgeleiteten Aufenthaltstitel Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft erhalten.