Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger

Die Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ berechtigt zum Aufenthalt in Österreich, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Für eine längerfristige Niederlassung in Österreich ist eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ als Selbständiger notwendig.

Die Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ erhalten?

Die Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ kann an Personen erteilt werden, wenn

  • sich die antragstellende Person zur Erfüllung einer selbständigen Tätigkeit
  • für länger als sechs Monate vertraglich verpflichtet hat und
  • keine Niederlassungsabsicht besteht.

Die selbständige Tätigkeit muss im wirtschaftlichen Interesse von Österreich sein.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier.

Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular. Ein Vertrag über eine länger als sechs Monate dauernde selbstständige Tätigkeit ist jedenfalls vorzulegen.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können in Österreich keinen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten.