Rot-Weiß-Rot – Karte
Mit der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ hat Österreich ein flexibles Zuwanderungssystem, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht, geschaffen.
Die „Rot-Weiß-Rot – Karte“ berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber oder zu einer selbständigen Tätigkeit. Sie wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt. Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Wer zu einer der folgenden Personengruppen gehört, kann eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erhalten:
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule
- Stammmitarbeiter
- Selbständige Schlüsselkräfte
- Start-up-Gründer
Familienangehörige von Inhabern einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“ kann eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erteilt werden. Sie haben damit ein Niederlassungsrecht und freien Arbeitsmarktzugang in Österreich.
Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie auf der Migrationsplattform des Bundes (www.migration.gv.at ).