Visapflichten und Visabefreiungen für die Einreise in die EU+Österreich
Land/Personengruppen
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(Stand: 12.10.2025)
A
Afghanistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Ägypten
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen der Arabischen Republik Ägypten; BGBl. Nr. 19/2014
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Albanien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Ablauf der Gültigkeit nicht-biometrischer Reisepässe per 1.3.2012
4 Siehe
Algerien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Andorra
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Pässe) (von der EES-Erfassung ausgenommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Interpretativer Notenwechsel (nicht kundgemacht)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Angola
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Antigua und Barbuda
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Argentinien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Argentinischen Republik über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 215/1960
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Äquatorialguinea
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Armenien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Aserbaidschan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: nur Dienstpässe: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 145/2010
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Äthiopien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage und Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)
Australien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Australien; BGBl. Nr. 146/1956
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
B
Bahamas
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 23/1982
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 126/1998
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bahrain
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bangladesch
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Barbados
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 248/1973
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 215/1997
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Belarus
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Belgien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; vorläufiger Personalausweis; Kinder unter 12 Jahren: Identitätsausweis mit Lichtbild (auch ohne Lichtbild, wenn das unter 12-jährige Kind in Begleitung der Eltern reist), Personalausweis, der auch als Meldebescheinigung gilt, ausgestellt von einem belgischen Diplomaten oder Konsularbeamten im Ausland für einen belgischen Staatsangehörigen.
4 Siehe
Belize
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Belize über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen; BGBl. Nr. 205/2002
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Benin
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bhutan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bolivien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 216/1960
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Protokoll über die Änderung des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 3. August 1960; BGBl 47/2007;
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bosnien und Herzegowina
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Botsuana
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Brasilien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja (90 Tage innerhalb von 180 Tagen für Diplomatenpass + Dienstpass; 3 Monate innerhalb von 6 Monaten für gewöhnliche Reisepässe)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 6 Monate + gewöhnliche Reisepässe: 3 Monate (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Brasilien über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges; BGBl 332/1967
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten und der Brasilianischen Botschaft in Wien, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber; BGBl. Nr. 53/1960
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Brunei
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Bulgarien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
Burkina Faso
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Burundi
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
D
Dänemark
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Deutschland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit höchstens einem Jahr abgelaufener Reisepass, provisorischer Reisepass oder Reisepass für Kinder (Kinderreisedokument); gültiger vorläufiger (provisorischer) Personalausweis; gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener Personalausweis, Seefahrtbuch2; Donauschifferausweis1; Reiseausweis als Passersatz in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Dominica
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Dominikanische Republik
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Dschibuti
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
E
Ecuador
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja, Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ecuador über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen; BGBl. Nr. 79/2003
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
El Salvador
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 90 Tage (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik El Salvador, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 189/1960 + Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 34/1964;
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Eritrea
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Estland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
F
Fidschi
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Finnland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Frankreich
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja (siehe Zusatz)
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass, gültiger vorläufiger Personalausweis, gültiger französischer Fremdenausweis, von den zuständigen Behörden des Aufenthaltslandes für französische Staatsbürger ausgestellt, die in Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz ihren ordentlichen Wohnsitz haben; der Ausweis muss die Staatsbürgerschaft des Inhabers angeben
Zusatz zu Personalausweis (PA): Ab 1.1.2014: Verlängerung der Gültigkeitsdauer des PA mit Fälschungssicherheit (Plastikkarte) für Volljährige (Personen ab 18 Jahren) von 10 auf 15 Jahre. Die Verlängerung gilt auch für PA, die zwischen 1.1.2004 und 31.12.2013 an Volljährige ausgestellt wurden. Diese PA, bei denen die auf dem Ausweis selbst angegebene Gültigkeitsdauer möglicherweise abgelaufen ist, bleiben weiterhin gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird automatisch um 5 Jahre verlängert. Bei PA für zum Ausstellungszeitpunkt minderjähriger Personen beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin 10 Jahre.
4 Siehe
G
Gabun
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Gambia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Georgien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Ghana
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Grenada
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Griechenland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Schifferausweis2;
gültiger griechischer Reisepass, gültige „neue“ griechische Reisepässe (gewöhnliche Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstreisepässe), ausgestellt ab 1.1.2006. Seit dem 26.8.2006 beinhalten diese Reisepässe biometrische Daten (Foto, persönliche Daten), gespeichert in einem RF-Chip, seit 26.8.2009 beinhalten sie zusätzlich in einem Chip gespeicherte Fingerabdruckbilder des Reisepassinhabers;
Touristenidentitätskarte, Sammelreisepass, neue griechische Polizeiausweise
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Großbritannien und Nordirland
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja: Die Visumbefreiung gilt für britische Bürger sowie britische Staatsangehörige, die nicht britische Bürger sind:
- britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas))
- Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens): Diese Gebiete umfassen Anguilla, Bermuda, das Britische Antarktis-Territorium, das Britische Territorium im Indischen Ozean, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, die Falklandinseln, die Kolonie Gibraltar, Montserrat, die Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan de Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln.
- britische Überseebürger (British Overseas Citizens)
- Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons)
- britische Untertanen (British Subjects)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Provisorischer Reisepass, Sammelreisepass
4 Siehe
Guatemala
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (gewöhnl. Reisepässe) + 6 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Guatemala über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 435/1977
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Guinea
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Guinea-Bissau
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Guyana
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
H
Haiti
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Heiliger Stuhl (Vatikan)
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Honduras
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Hong Kong
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja: Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Passes "Hong Kong Special Administrative Region".
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
I
Indien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Österreich und Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Indien, BGBl. Nr. 126/2023
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Indonesien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 30 Tage innerhalb von 6 Monaten (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte zur Einhaltung der maximalen Schengen-Aufenthaltsdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 146/2008
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Irak
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Anmerkung: Pässe der Serien H, M und N bleiben bis Ende der Gültigkeitsdauer zulässig, wenn sie vor dem 19.3.2003 ausgestellt bzw. verlängert oder nach dem 19.3.2003 mit dem Stempelabdruck der CPA ausgestellt wurden; Pässe der Serie A und G sind anerkannt, Pässe der Serie S werden nicht anerkannt.
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Iran
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Irland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Island
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Israel
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 438/1968
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Änderung des Abkommens vom 22. November 1968 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl Nr. 61/1973
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Italien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Identitätskarte (Dienstausweis) für Staatsbeamte;
Minderjährige unter 15 Jahren: Geburtsurkunde, mit Lichtbild versehen und von der Polizei gestempelt, an Minderjährige ausgestellter Personalausweis
4 Siehe
K
Kambodscha
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kamerun
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kanada
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Kanada; BGBl. Nr. 124/1956
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kap Verde (Cabo Verde)
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kasachstan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Katar
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kenia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kirgisistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kiribati
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kolumbien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Komoren
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kongo
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kongo, Demokr. Rep.
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Nordkorea
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Südkorea
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 180 Tage + gewöhnl. Reisepässe: 90 Tage (EES-Sonderregelung Altabkommen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 212/1979
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kosovo
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Verwendet werden auch Serbische Reisepässe oder UNMIK-Pässe
4 Siehe
Kroatien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Donauschifferausweis1; Sammelreisepass versehen mit Lichtbild der eingetragenen Personen, Kinderausweis
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Kuba
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Kuwait
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Spezialpass (nur biometrisch): 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait; BGBl. Nr. 68/2025
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
L
Laos
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Lesotho
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Lettland
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Libanon
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Liberia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Libyen
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Liechtenstein
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis; Kollektivpass (Sammelreisepass – jedoch wäre hier auch ein amtlicher mit Lichtbild versehener Ausweis zusätzlich erforderlich)
4 Siehe
Litauen
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Luxemburg
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis (unter 15 Jahre); Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Ausweis für Flugpersonal, gültiger Fremdenausweis für luxemburgische Staatsangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Monaco, Niederlande, der Schweiz und Liechtenstein haben und aus dem die luxemburgerische Staatsangehörigkeit des Inhabers hervorgeht
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
M
Macau
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja: Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau"
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Madagaskar
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Malawi
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Malaysia
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 193/1983
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Malediven
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Malediven über die Aufhebung der Sichtvermerkspflich für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 122/1991
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mali
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Malta
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Marokko
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja, Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen Österreich und Marokko über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (nicht kundgemacht).
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Marshall-Inseln
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mauretanien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mauritius
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mexiko
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (NUR gewöhnliche Reisepässe) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten zur beiderseitigen Abschaffung der Sichtvermerke in Reisepässen; BGBl. Nr. 44/1959
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- ANMERKUNG: Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen NICHT anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mikronesien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Moldau
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Monaco
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (von der EES-Erfassung ausgenommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Monaco über den Personenverkehr; BGBl. Nr. 404/1983
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass
4 Siehe
Mongolei
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ab 1.1.2026: Ja: Diplomatenpass (nur biometrisch): 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (noch nicht kundgemacht)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Montenegro
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Mosambik
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Myanmar/Birma
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
N
Namibia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Nauru
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Nepal
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Neuseeland
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Neu-Seeländischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen Österreich und Neu-Seeland; BGBl. Nr. 230/1958
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Nicaragua
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Niederlande
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Reisepass für Geschäftsleute, Laissez-Passer, Notpass
4 Siehe
Niger
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Nigeria
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Nordmazedonien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen, welche vor dem 19.2.2007 ausgestellt wurden, besteht nur bis 27.2.2012
4 Siehe
Norwegen
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
O
Oman
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
P
Pakistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 18/1990
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Palästina
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Palau
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Panama
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Panama über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 320/1981
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Papua-Neuguinea
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Paraguay
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Paraguay über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 92/1969
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Peru
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 90 Tage (Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Peru über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Spezialpässen) (BGBl. Nr. 2/1996)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Philippinen
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 2 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte zur Einhaltung der maximalen Schengen-Aufenthaltsdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 573/1977
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 28. Oktober 1977; BGBl. Nr. 405/1981
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Polen
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Schifffahrtsbuch2; Erlaubnisschein für Flugpersonal
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Portugal
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm) amtlichem Lichtbildausweis, Sammelpersonal- und Sammelreiseausweis, Familienstammbuch, wenn es von Minderjährigen verwendet wird
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
R
Ruanda
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Rumänien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1, Sammelreisepass iVm „Buletin de Identitate“
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
Russische Föderation
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein; EU-Visaerleichterungsabkommen (Visumbefreiung für Diplomatenpässe) ausgesetzt
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
S
Salomonen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Sambia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Samoa
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
San Marino
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (von der EES-Erfassung ausgenommen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Identitätskarte für Staatsbeamte; Kinder unter 15 Jahren: amtlicher Lichtbildausweis
4 Siehe
São Tomé und Príncipe
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Saudi-Arabien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Schweden
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Schweiz
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis, Kollektivpass (iVm mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis), ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laissez-Passer, das zu einer einmaligen Rückkehr in die Schweiz berechtigt, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die im Reisedokument ihrer Eltern eingetragen sind und mit ihnen reisen, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis; für Kinder unter 15 Jahre, die weder Pass noch Identitätskarte besitzen: Kinderausweis, ausgestellt durch eine Kantonsbehörde
4 Siehe
Senegal
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Serbien
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe (Anmerkung: Inhaber serbischer biometrischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion („Koordinaciona uprava“) ausgestellt wurden, sind auch visumfrei.)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Ablauf der Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen mit der Bezeichnung „BR Jugoslawien“ mit 31.12.2011, Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
Seychellen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Sierra Leone
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Simbabwe
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Singapur
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 155/1983
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Slowakei
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
Slowenien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- gültiger Notpass/Rückkehrausweis mit der Bezeichnung „Potni List za Vrnitev“
4 Siehe
Somalia
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Anmerkung: Reisepässe der „Republik Somaliland“, sowie der Republik Somalia, die nach dem 31.1.1991 erteilt wurden, werden von Österreich nicht anerkannt
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
Spanien
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, für Personen unter 18 Jahren gültiger Personalausweis mit einer vor einer zentralen Polizeiwache, einem Richter, Notar, Bürgermeister oder einem Kommandanten eines Postens der Guardia Civil ausgestellten Erlaubnis der die elterliche Gewalt ausübenden Person
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Sri Lanka
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
St. Lucia
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
St. Kitts und Nevis
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
St. Vincent und die Grenadinen
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Südafrika
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Südafrika über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 34/1997
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Anmerkung: „Temporary Passports“ der Republik Südafrika werden nicht anerkannt
4 Siehe
Sudan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Südsudan
- EU-Visumpflicht
- Jahr
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Suriname
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Eswatini (Swasiland)
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Syrien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht3
- Ja
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
- Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
- Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
- Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
- Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
- Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
4 Siehe
T
Tadschikistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Taiwan
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tansania
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Thailand
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Thailand über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 246/1982
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Timor-Leste
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Togo
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tonga
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Trinidad und Tobago
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tschad
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nei
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tschechische Republik
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tunesien
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 254/1965
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Kundmachung: Vorübergehende teilweise Aussetzung der Durchführung des Notenwechsels über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 936/1994
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Türkei
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in der Türkei und dem türkischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges; BGBl. Nr. 194/1955
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend die teilweise Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 66/1990 (teilweise Aussetzung gilt unbefristet).
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- gültiger türkischer Nationalpass, gültiger türkischer Reiseausweis (zur Wiedereinreise in die Türkei)
4 Siehe
Turkmenistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Tuvalu
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
U
Uganda
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Ukraine
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Donauschifferausweis1, Kinderreisepass, Reisepass der Staatsbürger der Ukraine für Reisen ins Ausland, Seemannsidentitätausweis2 (sofern der Inhaber auf Schifffahrtsliste oder einem Auszug dieser steht), gültiges Crew Member Certificate (sofern der Inhaber auf einer Flugbesatzungsliste steht), Heimreisedokument der Ukraine (nur zur Rückkehr in die Ukraine)
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
4 Siehe
Ungarn
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass,seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis, gültiger provisorischer gewöhnlicher Reisepass, gültiger diplomatischer Dienstpass, gültiger Seemannsdienstpass,
Donauschifferausweis1
1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
4 Siehe
Uruguay
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: 3 Monate (alle Kategorien) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe zwischen Österreich und Uruguay; BGBl. Nr. 223/1963
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Usbekistan
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
V
Vanuatu
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Venezuela
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate) (EES-Sonderregelung Altabkommen )
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Venezuela über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 110/1990
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Vereinigte Arabische Emirate
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nicht anwendbar aufgrund EU-Visabefreiungsabkommen
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Vereinigte Staaten von Amerika
- EU-Visumpflicht
- Nein
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Ja
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Vietnam
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Z
Zentralafrikanische Republik
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Zypern
- EU-Visumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- EU-Freizügigkeit
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- EU-Freizügigkeit
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- EU-Freizügigkeit
- Einreise mit Personalausweis
- Ja
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Flüchtlinge und Staatenlose
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Vereinte Nationen (UNO)
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Laissez-passer (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Laissez-Passer der Vereinten Nationen
4 Siehe
Europäische Gemeinschaften
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Ausweis der Europäischen Gemeinschaften (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- Ausweis für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften
4 Siehe
Souveräner Malteser Ritterorden
- EU-Visumpflicht
- Ja
- EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
- Nein
- Nationale Visumbefreiung (Österreich)
- Ja: Diplomatenpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) (kurzfristige Schengen-Voraufenthalte sind zu berücksichtigen)
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
- Nein
- Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
- --
- Flughafentransitvisumpflicht
- Nein
- Einreise mit Personalausweis
- Nein
- zusätzlich gültige Reisedokumente4
- --
4 Siehe
Letzte Aktualisierung: 12. Dezember 2025