Datenschutzbeauftragte(r) des Bundesministers für Inneres (DSBa-BMI)
Aufgaben
Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gem. § 5 Datenschutzgesetz 2018 für das Bundesministerium für Inneres.
Hinweis:
Der Datenschutzbeauftragte ist bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben weisungsfrei (§ 5 Abs. 3 DSG).