Abteilung II/ORK/11
(Bundeskrisensicherheit gem. B-KSG)
Aufgaben
- Vertretung in Fachgremien, im Beratungsgremium, im Koordinationsgremium sowie in weiteren Gremien und Ausschüssen
- Berichts- und Informationsverpflichtung
- Regelmäßig an Bundesregierung, Regierungsberater und Bundeskrisensicherheitskabinett
- Anlassbezogen an Landeshauptleute, Österreichischen Städtebund und Österreichischen Gemeindebund
- Zentrale Koordinationsstelle
- Informationssammlung, Beobachtung, Bewertung und Analyse aktueller Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes
- Erstellung von Lagebildern
- Geschäftsstelle des Bundeslagezentrums für die Fachgremien sowie des Koordinationsgremiums
- Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen
- Datenmanagement zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Fachgremien, des Koordinationsgremiums sowie des Bundeslagezentrums
- Wahrnehmung der im Gesetz normierten Aufgaben in Bezug auf die Fachgremien, das Beratungsgremium sowie das Koordinationsgremium
- Internationale und europäische sowie nationale Kontaktstelle für die gesetzlich normierten Stellen (insbesondere für Ministerien, Länder, den Österreichischen Städtebund, den Österreichischen Gemeindebund, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Einsatzorganisationen sowie Nichtregierungsorganisationen in Angelegenheiten der Krisenbewältigung und Krisenvorsorge)