Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 (AMIF)
Am 25. August 2022 genehmigte die Europäische Kommission das Nationale Programm Österreichs zum Asyl, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2021 bis 2027.
Was ist der AMIF 2021-2027?
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein EU-Finanzierungsinstrument des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 der Europäischen Union. Der AMIF stellt europäische Fördermittel für Projekte in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Rückkehr, Bekämpfung irregulärer Migration und europäische Solidarität zur Verfügung.
Insgesamt erhält Österreich rund 157 Mio. Euro für die Förderung von AMIF-Projekten in der Förderperiode 2021-2027. Die EU-weite Finanzausstattung des AMIF 2021-2027 beträgt 9,882 Mrd. Euro. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zur Vorperiode damit wesentlich erhöht.
Während die Zuständigkeit als Verwaltungsbehörde des gesamten AMIF dem BMI obliegt, besteht inhaltlich eine geteilte Verantwortung zwischen BMI und dem Bundeskanzleramt, welches als zwischengeschaltete Stelle im Bereich Integration agiert. Rund 88 Millionen der EU-Mittel fließen dabei in die Bereiche Asyl, Rückkehr und Migration inklusive der externen Dimension, rund 69 Millionen sind für den Bereich Integration vorgesehen.
Was sind die Ziele des AMIF 2021-2027?
Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
- Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
An wen richtet sich die Förderung des AMIF 2021-2027?
Gefördert werden können private und öffentliche Träger, u.a. Kommunen, Bundesländer, Organisationen und Bundesbehörden.
Die Förderung des AMIF 2021-2027 richtet sich an:
- juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- internationale Organisationen
- Kooperationspartnerschaften
Wie können Projekte im AMIF 2021-2027 umgesetzt werden?
Projekte können durch Antragsteller allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden. Die Durchführung von Projekten in der gegenständlichen Fondsperiode ist bis 2029 möglich.
Weitere Schritte:
Der erste Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ist abgeschlossen.
Die nächsten Schritte betreffen die Prüfung und Auswahl geeigneter Projekte sowie die Initiierung des Vertragserstellungsprozesses.
Rechtsgrundlagen / Nationales Programm
Bei der Umsetzung des AMIF in der Förderperiode 2021-2027 (1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027) sind insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen des Unionsrechts, des nationalen Rechts einschlägig:
- Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“)
- Verordnung (EU) 2021/1149 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF-VO)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
- Nationales Programm Österreichs für den AMIF 2021-2027 ( 882,3 KB)
- Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 ( 502,7 KB)
- Anhang 2: Methodologie Vereinfachte Kostenoptionen ( 1,2 MB)
- Übersichtstabelle zur Methodologie ( 101,9 KB)
Ansprechstelle für den AMIF:
Verwaltungsbehörde:
Bundesministerium für Inneres (BMI), Abteilung V/A/4
Kontaktperson: Leitung der Abteilung V/A/4
E-Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2785
Bei inhaltlichen Fragen zu Integrationsmaßnahmen im Fonds bzw. zu Integrationsprojekten wenden Sie sich bitte an:
Bundeskanzleramt (BKA), Abteilung II/3
Kontaktperson: Leitung der Abteilung II/3
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at
Telefon: +43 501 150-4214
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