LL_Text.png

Start der Eintragungsfrist für 5 Volksbegehren

Vom 22. bis 29. Juni 2020 können Sie für 5 Volksbegehren unterschreiben. Es gibt ein Eintragungs-Verfahren. Sie können auch online unterschreiben, das heißt, im Internet.

Im Innenministerium gibt es wieder ein Call-Center unter der Telefon-Nummer: 08 00 20 22 20.
Call-Center ist Englisch und das ist ein Telefon-Beratungszentrum.

Es gibt 5 Volksbegehren:

  • Asyl europagerecht umsetzen,
  • EURATOM-Ausstieg Österreichs,
  • Smoke – JA,
  • Smoke – NEIN und
  • Klima-Volksbegehren.

Für diese Volksbegehren können Sie vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungs-Verfahrens unterschreiben.

Für diese 5 Volksbegehren wurden in der Einleitungs-Phase schon jeweils mehr als 8.401 Unterstützungs-Erklärungen gesammelt.
Diese Unterstützungs-Erklärungen werden angerechnet. Wenn Sie schon dafür unterschrieben haben, können Sie nicht noch einmal unterschreiben.

Wenn Sie mehr über die Einleitungs-Phase und die Unterstützungs-Erklärungen wissen möchten, dann lesen Sie bitte „Wie kommt es zu einem Volksbegehren?

Wenn Sie noch keine Unterschrift abgegeben haben, können Sie nun vom 22. bis 29. Juni 2020 unterschreiben – entweder:

  • online mit Handy-Signatur
  • mit Ihrer Bürgerkarte oder
  • in jeder beliebigen Gemeinde in einem Eintragungslokal.

Insgesamt können ungefähr 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher die Volksbegehren unterstützen.

Wann dürfen Sie ein Volksbegehren unterschreiben?

Sie müssen am 29. Juni 2020 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Das heißt Sie müssen,

  • österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein,
  • am 29. Juni 2020 mindestens 16 Jahre alt sein und
  • dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Sie müssen am 25. Mai 2020, in der Wähler-Evidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Sie können die Volksbegehren auch online mit der Handy-Signatur unterschreiben. Dann sind Sie unabhängig von den Öffnungs-Zeiten der Eintragungs-Lokale.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter hier .

0800 20 22 20 – Call-Center des Innenministeriums

Beim Call-Center können Sie anrufen und Fragen zur Eintragung für ein Volksbegehren stellen.

Dort bekommen Sie auch Auskunft über die Handy-Signatur und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift.
Die Telefonnummer 08 00 20 22 20 ist im Inland kostenlos.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen an diesen Tagen zur Verfügung:

  • 15. bis 19. Juni 2020, von 8 Uhr bis 17 Uhr,
  • 22. bis 28. Juni 2020, von 8 Uhr bis 20 Uhr und am
  • 29. Juni 2020, 8 Uhr bis 21 Uhr.

Aus dem Ausland können Sie die Hotline unter der Nummer: +43 1 531 26 - 27 00 erreichen.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 29. Juni 2020 nach Ende des Eintragungs-Zeitraumes um 20:15 Uhr hier bekannt gegeben.
Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungs-Zeitraum finden Sie hier .

9 weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungs-Verfahren registriert.
Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die Sie auch online oder auf den Gemeinden unterstützen können, können Sie hier sehen.

Links:

Artikel vom Dienstag, 16. Juni 2020, 10:00 Uhr

Zurück zu der Newsmeldung