Neue Maßnahmen gegen Jugend-Kriminalität
Innenminister Gerhard Karner und Verfassungs-Ministerin Karoline Edtstadler haben bei einer Presse-Konferenz am 31. Mai 2024 neue Maßnahmen für die Bekämpfung von Jugend-Kriminalität in Österreich vorgestellt.
Immer mehr Jugendliche in Österreich begehen Straftaten. Dagegen muss jetzt mehr getan werden.
Vor allem in diesen Bereichen muss sich etwas ändern:
- Integration
- Sozial-Arbeit
- Familien der Jugendlichen
- Innere Sicherheit
Integration heißt, dass zum Beispiel Menschen, die aus einem anderen Land kommen, zur österreichischen Gesellschaft dazugehören sollen.
Innenminister Gerhard Karner sagt: „Das Ziel ist klar: Kinder schützen, Jugendliche erziehen und Gewalt-Täter strafen.“
Verfassungs-Ministerin Karoline Edtstadler sagt: „Alle in der Gesellschaft müssen mithelfen, um Jugend-Kriminalität zu bekämpfen. Wir brauchen viele neue Maßnahmen, die es jetzt noch gar nicht gibt.“
Innenminister Gerhard Karner sagt auch, dass eine einzige Maßnahme nie die Lösung sein wird. Wir müssen viele verschiedene Maßnahmen setzen, damit wir etwas gegen Jugend-Kriminalität tun können. Der Innenminister stellt zwei neue Maßnahmen gegen Jugend-Kriminalität vor:
Vorladungen für kriminell gewordene Jugendliche und ihre Eltern zu Gesprächen bei der Polizei
Wenn Jugendliche unter 18 Jahren eine Straftat begehen, bekommen sie einen Termin für ein verpflichtendes Gespräch bei der Polizei. Verpflichtend heißt, die Jugendlichen müssen zu diesem Termin kommen. Auch die Eltern von den Jugendlichen müssen bei diesem Gespräch dabei sein.
Bei dem Gespräch erklärt die Polizei den Jugendlichen, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung ist und welche Folgen es für dieses Verhalten gibt. Die Polizei informiert die Jugendlichen und ihre Eltern auch über Hilfs-Angebote.
Innenminister Karner sagt, dass gut Zureden allein zu wenig ist und dass es klare und deutliche Strafen geben muss. Wenn die Jugendlichen nicht zu dem Termin kommen, müssen sie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen. Wenn sie öfter nicht kommen, müssen sie sogar 4.600 Euro bezahlen.
Fall-Konferenzen bei Jugend-Kriminalität
Für den Bereich Gewaltschutz hat es schon einige Fall-Konferenzen gegeben. Bei einer Fall-Konferenz werden Schutz-Maßnahmen für Hochrisiko-Fälle bei häuslicher Gewalt oder Jugend-Kriminalität besprochen.
Diese Fall-Konferenzen sind sehr gut, weil sich dort verschiedene Behörden und Einrichtungen treffen und über einzelne Personen und bestimmte Fälle reden.
Behörden und Einrichtungen sind zum Beispiel:
- Polizei
- Jugendschutz-Behörden, oder
- Einrichtungen für Jugend-Betreuung und Schulen.
Verfassungs-Ministerin Edtstadler sagt: „Oft wissen die zuständigen Stellen gar nicht, dass sie die Akten zu den selben Jugendlichen haben. Deswegen ist es wichtig, dass es solche
Fall-Konferenzen und gesetzliche Grundlagen dafür gibt.“
Fall-Konferenzen finden statt, wenn es eine schwere Straftat oder mehrere Straftaten von Täterinnen und Tätern unter 18 Jahren gibt.
Auf der Straße: Einsatzgruppe Jugend-Kriminalität
Neben strengeren Gesetzen gibt es jetzt auch mehr Polizei auf den Straßen. Das Bundeskriminal-Amt hat im März 2024 die Einsatzgruppe Jugend-Kriminalität gegründet. Seitdem ist sie in Städten in allen Bundesländern unterwegs.
Durch die Einsatzgruppe gab es bis Ende Mai 2024
- 2.700 Anzeigen, vor Allem wegen Verstößen gegen das Suchtmittel-Gesetz. Ein Drittel von den Anzeigen waren Jugendliche unter 18 Jahren.
- 230 Festnahmen
Der Grund für die neuen Maßnahmen
Im Jahr 2023 wurde eine 12-Jähriges Mädchen von mehreren Jugendlichen sexuell missbraucht. Manche dieser Jugendlichen waren unter 14 Jahre alt. Nach diesem Vorfall hat Bundeskanzler Karl Nehammer einen Auftrag an Verfassungs-Ministerin Edtstadler und Innenminister Karner gegeben: Es soll eine Arbeitsgruppe für mehrere Ministerien geben. Die Arbeitsgruppe hat diese Ziele:
- Schutz von Kindern
- Erziehung von Jugendlichen
- Bestrafung von Gewalt-Tätern
Die Arbeitsgruppe hat ihren ersten Bericht am 19. April 2024 vorgelegt.
Artikel vom Freitag, 31. Mai 2024, 13:49 Uhr
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