Mehr Video-Überwachung in der Öffentlichkeit
Die Polizei kann jetzt einfacher Plätze über Video überwachen. Sie muss das mit den Städten und Gemeinden abstimmen.
Die Polizei kann einen Platz über Video überwachen, wenn das Bundesministerium für Inneres glaubt, dass auf diesem Platz schwere Straftaten passieren werden, zum Beispiel gefährliche Angriffe. Das Bundes-Kriminalamt muss prüfen, ob dieser Platz gefährlich ist.
Auch der Rechtschutz-Beauftragte muss zustimmen.
Innenminister Gerhard Karner sagt, dass die Prävention eine sehr wichtige Aufgabe der Polizei und des Bundesministeriums für Inneres ist. Prävention ist die Verhinderung von Straftaten.
In Österreich gibt es jetzt schon 20 Plätze, die mit Video überwacht werden, weil es dort so viel Kriminalität gibt.
Zum Beispiel in Wien:
- Praterstern
- Karlsplatz
- Reumannplatz
- Keplerplatz
In Graz: Jakominiplatz
Die Plätze werden aber nicht die ganze Zeit live mit Video überwacht.
Live ist Englisch und heißt, dass eine Person vor einem Bildschirm sitzt und zuschaut, was in dem Moment auf einem Platz passiert.
Die Polizei schaut nur in bestimmten Zeiten vor dem Bildschirm zu, was gerade passiert. Meistens, wenn sie eine Schwerpunkt-Aktion macht. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Polizei glaubt, dass viele Menschen auf diesem Platz mit Drogen handeln und sie deswegen viele Menschen kontrolliert.
Für diese Überwachung gibt es eigene Arbeitsplätze bei der Polizei.
In welchem Gesetz gibt es Regeln zur Video-Überwachung?
Sie finden alle Regeln dazu im Sicherheits-Polizei-Gesetz. Die Abkürzung dafür lautet SPG.
In Paragraf 54 Absatz 6 SPG steht, dass die Polizei in der Öffentlichkeit Menschen mit Ton filmen darf. Sie darf das aber nur an gefährdeten Orten, wenn sie gefährliche Angriffe verhindern will. Die Polizei muss aber öffentlich ankündigen, dass sie an diesem Ort mit Video überwachen wird.
Die Polizei darf mit diesen Videos herausfinden, wer die Menschen auf diesem Platz sind.
Die Behörden können die Daten auch verwenden, wenn sie strafbare Handlungen aufklären wollen.
Die Videos werden 48 Stunden gespeichert. Wenn es um eine gerichtlich strafbare Handlung geht, können die Videos länger gespeichert werden. Eine gerichtlich strafbare Handlung ist zum Beispiel eine Sach-Beschädigung.
Die Kriminal-Polizei kann die Videos anfordern, wenn eine gerichtlich strafbare Handlung passiert ist. Das Bundes-Kriminalamt muss davor prüfen, ob es an diesem Tag sehr viele Verbrechen gibt. Auch der Rechtschutz-Beauftragte muss zustimmen, dass die Kriminal-Polizei die Videos bekommt.
Im Paragraf 54 Absatz 7 Sicherheits-Polizei-Gesetz steht, dass Österreich bestimmte
Schutz-Objekte sichern muss. Das sind oft internationale Schutz-Objekte, wie das Russische Befreiungs-Denkmal am Wiener Schwarzenberg-Platz. Die Polizei darf diese Schutz-Objekte überwachen, wenn sie festgestellt hat, dass es gefährliche Angriffe geben kann.
Die Polizei muss aber öffentlich ankündigen, dass sie an diesem Ort mit Video überwachen wird.
Artikel von Dienstag,12. November 2025, 08:30 Uhr
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