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Corona-Virus

Lockerungen im Grenzverkehr zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz

Die Landes-Grenzen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich werden wieder geöffnet für Personen, die

  • ihre Lebens-Partnerinnen oder Lebens-Partner oder
  • ihre Verwandten besuchen oder
  • an wichtigen Familien-Ereignissen

teilnehmen wollen.

Die Landes-Grenzen sind auch geöffnet für Besitzerinnen und Besitzer von

  • Landwirtschafts-Flächen
  • Jagd-Flächen und
  • Forst-Flächen.

Auch Personen, die Tiere versorgen müssen, dürfen über die Grenze.

Die Grenz-Erleichterungen gelten auch für Menschen, die ein Grundstück oder einen Schreber-Garten in einem dieser Länder haben.
Diese Menschen brauchen für die Einreise nach Österreich aber immer noch ein ärztliches Zeugnis. In dem ärztlichen Zeugnis muss stehen, dass sie nicht COVID-19 haben, also Corona-negativ sind. Das Zeugnis darf nicht älter als 4 Tage sein.

Die Ansteckungs-Zahlen mit dem Corona-Virus sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz stark zurückgegangen.
Deshalb gibt es jetzt Abkommen zwischen diesen Ländern zur Einreise für familiäre Zwecke. Das gilt vor allem auch für Paare in verschiedenen Ländern, die nicht verheiratet sind.

Das gilt ab sofort.

Das ist eine Vereinbarung zwischen

  • dem Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in der Schweiz
  • dem Bundesministerium für Innern, für Bau und Heimat in der Bundesrepublik Deutschland und
  • dem Bundesministerium für Inneres in Österreich.

Wenn eine Person mit so einer Ausnahme-Bestimmung über die Grenze will, muss die Person den Grund glaubhaft machen.
Das heißt, die Beamtin oder der Beamte bei der Grenze muss glauben, dass der Grund wahr ist.
Wenn die Person nicht die Wahrheit sagt, kann sie bestraft werden!

Die Person muss sich in jedem Land an die Vorgaben und Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit halten.

Alle anderen Einreise-Bestimmungen sind weiter gültig.

Die 3 Minister haben vereinbart, dass sie die Grenz-Übergänge bald wieder öffnen wollen und bei der Grenz-Kontrolle eng zusammenarbeiten wollen.

Die 3 Minister sind

  • Bundes-Innenminister Horst Seehofer aus Deutschland
  • Bundes-Rätin Karin Keller-Sutter aus der Schweiz und
  • Innen-Minister Karl Nehammer aus Österreich.

Dokumente:

  • Selbst-Deklaration (126 KB), das ist eine Erklärung für den Grenz-Übertritt.

Artikel vom Freitag, 16. Mai 2020, 10:20 Uhr

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