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Diebstahls-Anzeige ab sofort online möglich

Ab 18. Oktober 2020 können Sie eine Diebstahls-Anzeige gegen unbekannte Täter online machen. Also mit einem Computer, der eine Internet-Verbindung hat. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen dafür.

Auf der Web-Seite Österreichs digitales Amt  können Sie ein Formular  öffnen und ausfüllen. Es gibt dort auch eine Leichter Lesen Hilfe.

Innenminister Nehammer sagt: "Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizei-Dienststelle oder in Wien an das zuständige Polizei-Kommissariat weitergeleitet“.

Wenn Sie im Online-Formular als Tatort „unbekannt“ auswählen, wird die Anzeige an die Dienststelle des Haupt-Wohnsitzes des Opfers zugestellt. Der Haupt-Wohnsitz ist der Ort, wo eine Person hauptsächlich wohnt.

Innenminister Karl Nehammer sagt, dass die Möglichkeit zur online Diebstahls-Anzeige ein Zeichen für das Fortschreiten der Digitalisierung in der österreichischen Polizei ist.
Digitalisierung heißt, neue Technologien zu verwenden, wie zum Beispiel Smartphones, Computer oder das Internet.

Die elektronische Anzeige ist eine Erleichterung für betroffene Menschen, die sich an die Polizei wenden.
Die Polizei ermittelt aber weiter gewissenhaft und mit vollem Einsatz.

Missbrauch kann bestraft werden

Eine Diebstahls-Anzeige dürfen Sie nur dann machen, wenn Sie sicher sind, dass Ihnen jemand etwas gestohlen hat!

Wenn Sie eine Anzeige machen, beginnt die Polizei zu ermitteln. Dann kann es auch notwendig sein, dass Sie persönlich zur zuständigen Polizei-Dienststelle gehen müssen.

Sie können eine Diebstahls-Anzeige nicht zurücknehmen!

Zeigen Sie einen Diebstahl also nur dann an, wenn Sie sicher sind, dass Ihnen jemand etwas gestohlen hat!

Sie erfinden einen Diebstahl, weil Sie Geld von einer Versicherung bekommen wollen? Dann kann es sein, dass die Polizei auch gegen Sie ermittelt.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie einen Diebstahl online anzeigen?

  • Der Tatort muss in Österreich liegen,
  • es darf nur Ihnen etwas gestohlen worden sein, das heißt, keine andere Person ist betroffen
  • der Täter muss unbekannt sein
  • Sie brauchen eine Bürger-Karte oder eine Handy-Signatur.

Sie können online keine Diebstahls-Anzeige machen, wenn die Polizei sofort handeln muss oder wenn die Polizei Spuren sichern muss. Zum Beispiel nach Aufbrechen einer Wohnungstür oder Autotür.

Anzeige-Bestätigung

Im Online-Formular können Sie auswählen,

  • ob Sie die Anzeige-Bestätigung persönlich abholen möchten,
  • ob Sie die Bestätigung per Brief bekommen möchten oder
  • ob Sie die Bestätigung an das elektronische Zustell-Postfach  bekommen möchten.

Hat Ihnen jemand den Führerschein oder den Zulassungs-Schein gestohlen?

Dann können Sie sich die Anzeige-Bestätigung nicht schicken lassen.
Sie müssen die Anzeige-Bestätigung persönlich bei der Polizei holen.

Diese Anzeige-Bestätigung gilt als Ersatz-Dokument. Das heißt, wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, können Sie die Anzeige-Bestätigung als Führerschein verwenden.
Das gilt solange, bis Sie einen neuen Führerschein haben.

Liegt der Tatort in Wien, kann die Anzeige-Bestätigung während des Parteien-Verkehrs beim zuständigen Polizei-Kommissariat  abgeholt werden. Liegt der Tatort außerhalb Wiens, bekommt man die Anzeige-Bestätigung in der zuständigen Polizei-Dienststelle. Sie müssen aber vorher anrufen!

Datenschutz

Alle im Formular ausgefüllten personenbezogenen Daten werden vom Bundesministerium für Inneres im Auftrag der zuständigen Sicherheits-Behörde auf einem Formular-Server verarbeitet.
Personenbezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte Person.
Zum Beispiel: Augen-Farbe, Geburtsort oder Konto-Nummer.

Diese Daten werden nach dem Absenden an die zuständige Sicherheits-Behörde vom Formular-Server gelöscht.
Ein Server ist ein Computer, auf dem Programme arbeiten.

Die Abteilung III/10 hat diesen Text in Leichter Lesen übersetzt. Rechtsgültig sind nur die Gesetze. Die Texte in leichter Sprache sind keine rechtliche Beratung.

Artikel vom Donnerstag, 18. Oktober 2020, 06:00 Uhr

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