Ergebnisse von der Einsatzgruppe Jugendkriminalität seit März 2024
Die Einsatzgruppe Jugendkriminalität ist eine Sonder-Einheit bei der Polizei, die für die Bekämpfung von Jugendkriminalität zuständig ist.
Im März 2024 wurde die Einsatzgruppe Jugendkriminalität gegründet. Den Auftrag dafür hat Innenminister Gerhard Karner gegeben, weil es in den letzten Jahren in Österreich immer mehr Anzeigen gegen Kinder und Jugendliche gegeben hat. Im Jahr 2024 hat es mehr als doppelt so viele Anzeigen gegen Kinder und Jugendliche gegeben als noch im Jahr 2015. Besonders oft wurden syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter 14 Jahren angezeigt. Während es 2015 noch 25 Anzeigen gegen syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter 14 Jahren gegeben hat, waren es im Jahr 2024 knapp 1.000 Anzeigen.
Von März 2024 bis September 2025 wurden 10.574 Anzeigen gemacht. Ungefähr jede fünfte angezeigte Person war minderjährig. Durch die Anzeigen hat es 1.315 Festnahmen gegeben. Ungefähr jede 10. angezeigte Person war minderjährig. In ganz Österreich wurden 75.000 verdächtige Personen kontrolliert. Dabei hat die Polizei knapp 200 Waffen gefunden und abgenommen.
Die Ergebnisse zeigen: Die Maßnahmen haben gut funktioniert.
Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
Innenminister Gerhard Karner sagt, dass es für eine gute Bekämpfung von Jugendkriminalität viele Maßnahmen geben muss. Die bisherigen Maßnahmen waren die Gründung von der Einsatzgruppe Jugendkriminalität und der Stopp für den Familien-Nachzug.
Durch den Stopp für den Familien-Nachzug ziehen weniger Jugendliche nach Österreich und es können mehr Straftaten durch Jugendliche verhindert werden. Man spricht von Familien-Nachzug, wenn geflüchtete Personen ihre Familien in das Land holen, in das sie aus ihrer Heimat geflüchtet sind.
Es sollen noch weitere Maßnahmen für die Bekämpfung von Jugendkriminalität kommen. Zum Beispiel ein Messer-Trageverbot und gefängnisähnliche Einrichtungen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter.
Das Justiz-Ministerium arbeitet gerade an einem Gesetz für gefängnisähnliche Einrichtungen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter. Die Straftäterinnen und Straftäter sollen aber nur in diese Einrichtungen kommen, wenn keine andere Lösung bei ihnen funktioniert hat. Ähnlich wie bei einem Gefängnis dürfen die Jugendlichen die Einrichtung nicht verlassen und müssen sich an einen festen Tagesablauf halten. Wenn sich die Jugendlichen nicht an die Vorschriften halten, hat das Folgen für sie.
Es soll auch Fall-Konferenzen, also Expertinnen- und Experten-Runden, geben, wenn Jugendliche besonders viele und schwere Straftaten begehen. Bei diesen Fall-Konferenzen treffen sich unter anderem
- die Polizei,
- Schulen,
- Jugend-Behörden und
- die Justiz
und beraten über die Fälle.
Artikel von Sonntag,12. Oktober 2025, 19:00 Uhr
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