5. Gewaltschutz-Gipfel im BMI: Gewalt-Schutz ist 365 Tage im Jahr sehr wichtig
Am 26. November hat es im Bundesministerium für Inneres einen Gewaltschutz-Gipfel gegeben.
Bei einem Gipfel treffen sich Expertinnen und Experten, um über ein Thema zu reden. Expertinnen und Experten sind Personen, die sich bei einem Thema sehr gut auskennen.
Zum Gewaltschutz-Gipfel haben sich zum Beispiel die Frauen-Ministerin Susanne Raab, der Sozialminister Johannes Rauch und der General-Direktor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, getroffen. Sie haben vor allem über Gewalt-Prävention geredet.
Prävention heißt Vorbeugung, das ist eine Vorsorge, durch die man etwas Schlimmes zu verhindern versucht.
Der Innenminister Gerhard Karner sagt, dass Gewalt-Schutz für die Polizei immer sehr wichtig ist.
Der Innenminister bedankt sich vor allem bei den Präventions-Expertinnen und
Präventions-Experten in allen Bundesländern für ihre sehr gute Arbeit. Sie sind sehr wichtig für den Gewaltschutz in Österreich.
Die Frauen-Ministerin Susanne Raab sagt, dass das Frauen-Ministerium 3-mal so viel für den Gewaltschutz von Frauen und für die Prävention zahlt wie vor 5 Jahren.
Österreich hat in den vergangenen Jahren sehr viele Fortschritte gemacht. In jedem Bezirk in Österreich gibt es jetzt eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen. Und in jedem Bundesland gibt es eine Beratungs-Stelle für Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind.
Die Gewaltschutz-Zentren bekommen vom Frauen-Ministerium und vom Innen-Ministerium viel mehr Geld als früher. Ein Gewaltschutz-Zentrum unterstützt und beratet Opfer.
Es gibt auch neue Gewalt-Ambulanzen. In einer Ambulanz können sich Menschen von Ärztinnen und Ärzten untersuchen lassen. Die Frauen, die in die Gewalt-Ambulanzen kommen, werden dort vor anderen geschützt und brauchen nichts bezahlen. Die Ärztinnen und Ärzte sammeln auch gleich die Beweise für die Tat.
Es gibt auch eine neue Gewaltschutz-Strategie. Eine Strategie ist ein Plan. Es sollen alle, die beteiligt sind, zusammenarbeiten. Das sind zum Beispiel die Polizei und die Ärztinnen und Ärzte. Jede Frau soll so schnell wie möglich eine Unterstützung bekommen.
Der Sozialminister Johannes Rauch sagt, dass jede Person hinschauen soll und nicht wegschauen darf.
Gewalt an Frauen ist ein sehr großes Problem. Es ist für die Opfer sehr wichtig, dass alle Menschen den möglichen Gefährdern zeigen, dass sie so ein Verhalten nicht zulassen.
Ein möglicher Gefährder ist eine Person, die für eine andere Person gefährlich sein kann.
Das Sozialministerium zahlt jedes Jahr ungefähr 7 Millionen Euro für Projekte gegen die Gewalt und die Kampagne „#sag was – Mann spricht’s an“. Der Gesundheits-Minister sagt, dass man über die Gewalt von Männern reden muss. Nur so kann sie verhindert werden.
Die Justiz-Ministerin Alma Zadic sagt, dass es mehr Prozess-Begleitung gibt und neue
Gewalt-Ambulanzen.
Die Justiz-Ministerin findet es sehr wichtig, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen zu bekämpfen. Das Justiz-Ministerium hat die Prozess-Begleitung ausgebaut. Psychosoziale Prozess-Begleitung heißt, eine Person erklärt dem Opfer alles und geht zu den Terminen mit. Eine juristische Prozess-Begleitung erklärt dem Opfer alle rechtlichen Dinge.
Das Justiz-Ministerium hat auch die Gewalt-Ambulanzen eingeführt. Dort können sich Opfer von Gewalt untersuchen lassen und müssen nichts dafür bezahlen. Die Ärztinnen und Ärzte schreiben auch alle Verletzungen genau auf. Das sind Beweise für das Gericht. Das ist wichtig, damit Täter von häuslicher Gewalt öfter verurteilt werden. Häusliche Gewalt ist Gewalt, die zu Hause passiert.
Es gibt noch viel zu tun. Das Ziel ist, dass jede Frau und jedes Mädchen ein Leben ohne Gewalt leben kann.
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, sagt, dass alle gemeinsam sich gegen Gewalt stellen müssen. Sehr wichtig sind hier die Polizei und alle Einrichtungen, die Opfern helfen.
Das Betretungs-Verbot und Annäherungs-Verbot ist geändert worden. Betretungs-Verbot und Annäherungs-Verbot heißt, dass der Gefährder nicht mehr in die Nähe vom Opfer gehen darf. Neu ist, dass der Gefährder dann auch in dieser Zeit keine Waffe haben darf. Er muss auch an einer Beratung zur Gewalt-Prävention teilnehmen. Das heißt, er lernt dort, wie er nicht gewalttätig wird. Diese Neuerungen sind sehr wichtig, damit man Gewalt bekämpft.
Weiterentwicklung des Gewalt-Schutzes seit 2020
Der Gewalt-Schutz steht in Österreich seit 1997 im Gesetz. Seitdem hat sich viel verbessert.
Seit 2020 gibt es nicht nur das Betreuungs-Verbot sondern auch das Annäherungs-Verbot.
Betretungs-Verbot heißt, dass der Gefährder nicht mehr in die Wohnung des Opfers gehen darf. Annäherungs-Verbot heißt, dass der Gefährder nicht näher als 100 Meter zum Opfer hingehen darf.
Seit 2020 gibt es auch sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen. Dazu treffen sich
- Gewaltschutz-Einrichtungen,
- Jugend-Behörden und
- Schulen.
Sie reden über die schlimmsten Fälle von Gewalt, die passiert sind.
Im Jahr 2020 gab es 25 Treffen. Im Jahr 2023 gab es 234 Treffen.
Eine Person, die weggewiesen wurde, muss seit 2021 ein Anti-Gewalt-Training machen. Diese Person soll in 6 Stunden lernen, wie sie ohne Gewalt handeln kann.
Seit 2022 darf ein Gefährder, der ein Betretungs-Verbot und Annäherungs-Verbot hat, keine Waffe mehr haben.
Das Gericht kann einen Gewalt-Täter dazu verpflichten, dass er eine
Gewalt-Präventions-Beratung macht. Dort soll er lernen, wie er Gewalt verhindern kann.
Es gibt nun auch viel öfter eine Prozess-Begleitung. Auch alle Opfer von Hass im Netz und Kinder, die Gewalt in der Familie gesehen haben, können eine Prozess-Begleitung bekommen.
Die Menschen, die Prozess-Begleitung machen, bekommen eine bessere Ausbildung.
Viel mehr Präventions-Expertinnen und Präventions-Experten bei der Polizei
Es gibt jetzt ungefähr 1.200 Präventions-Expertinnen und Präventions-Experten.
In allen Bundesländern arbeiten auch Spezialistinnen und Spezialisten für Gewalt-Prävention.
Im Bundeskriminalamt gibt es ein Büro für Gewaltschutz. Dieses Büro kümmert sich um alle Gewaltschutz-Themen in ganz Österreich und auch um die Fortbildung.
Seit Jänner 2024 gibt es einen Kinderschutz-Leitfaden vom Justiz-Ministerium. Das ist eine Anleitung für Familien-Richterinnen und Familien-Richter zum Umgang mit Gewalt. Die Richterinnen und Richter sollen besser verstehen, welche Arten von Gewalt es gibt und was diese Gewalt bei Kindern auslöst. Sie sollen auch Tipps kriegen, wie sie damit am besten umgehen können, so dass es den Kindern gut geht.
Artikel von Dienstag, 26. November 2024, 11:26 Uhr
Zurück zu den Newsmeldungen