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Aktuelles

Abschlussbericht der multiprofessionellen Kommission Peršmanhof präsentiert und veröffentlicht

Die Arbeiten der multiprofessionellen Kommission zur Untersuchung des Polizeieinsatzes am Peršmanhof am 27. Juli 2025 sind abgeschlossen. Das Bundesministerium für Inneres lud deshalb am 23. Oktober 2025 zu einem Pressegespräch ein, bei dem die Ergebnisse der Analyse sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen präsentiert wurden. Innenminister Karner betonte, dass Polizistinnen und Polizisten Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten.

Neben Innenminister Gerhard Karner nahmen daran teil: Mathias Vogl, Sektionschef und Leiter der multiprofessionellen Kommission, Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, und Michaela Kohlweiß, Landespolizeidirektorin Kärnten. Der Medientermin wurde simultan ins Slowenische übersetzt.

Innenminister Gerhard Karner hielt im Rahmen des Pressegesprächs klar fest:
"Die polizeilichen Maßnahmen waren weder gegen die slowenische Volksgruppe in Kärnten, noch unmittelbar gegen die Gedenkstätte Peršmanhof gerichtet. Das Verhalten des polizeilichen, aber auch des behördlichen Einsatzleiters und des Vertreters des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl war in Teilen rechtswidrig, nicht verhältnismäßig und zweifelhaft. Die übrigen unmittelbar vor Ort befindlichen Polizistinnen und Polizisten haben ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt."
Weiters führte der Innenminister aus: "Tag für Tag leisten Polizistinnen und Polizisten vom Neusiedlersee bis zum Bodensee hervorragende Arbeit. Der zuletzt erhobene Vertrauensindex sieht die Polizei auf Platz eins in der Reihung der öffentlichen Institutionen. Die Menschen in Österreich vertrauen der Polizei und ihrer exzellenten Arbeit."

Mathias Vogl, Leiter der multiprofessionellen Kommission, sagte: "Der Einsatz am Peršmanhof am 27. Juli 2025 hat große Betroffenheit ausgelöst und wurde medial breit kritisiert. Der Innenminister hat deshalb am 5. August eine Kommission beauftragt – bestehend aus Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen." Man habe fünfmal getagt, sei auch am Peršmanhof vor Ort gewesen, habe sich die Situation genau angesehen, habe Gespräche mit unterschiedlichen Personen geführt, eine Vielzahl an Unterlagen gesichtet – rund 500 Dateien – und etwa 19 Stunden Videomaterial ausgewertet, sagte Vogl. "Wir haben intensiv diskutiert, uns mehrfach abgestimmt und den Bericht, der heute vorliegt, im Einvernehmen verabschiedet."

Der Kommissionsleiter erklärte: "Wir haben uns nicht nur mit den polizeilichen Aspekten beschäftigt, sondern auch versucht, den Peršmanhof in einen größeren Gesamtzusammenhang zu stellen. Dabei haben wir uns mit der Geschichte dieses Ortes auseinandergesetzt und Anmerkungen zur Gedenkstättenpädagogik formuliert." Anlass für den Einsatz seien Beschwerden aus der Bevölkerung gewesen, wonach es im freien Feld zu Campierungen gekommen sei, sagte Vogl. "Der Einsatz wurde vom damaligen stellvertretenden Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung initiiert – in Kontakt mit dem Bezirkshauptmann und dem Regionaldirektor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Es wurden Identitätsfeststellungen bei allen Camp-Teilnehmenden durchgeführt. Zudem wurden Wahrnehmungen zu möglichen Anstandsverletzungen gemacht und entsprechende Anzeigen erstattet."

Empfehlungen der multiprofessionellen Kommission

Die Kommission sei der Meinung, dass der Einsatz in vielerlei Hinsicht rechtswidrig verlaufen sei, sagte Vogl. "Der Einsatz hat an Sensibilität vermissen lassen, daher haben wir eine Vielzahl an Empfehlungen ausgesprochen."

Die Kommission empfiehlt
• eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Geschichte des Peršmanhofs im Rahmen der Polizeiausbildung,
• ein adäquates und umsichtiges Vorgehen bei Einsätzen an Gedenkstätten,
• frühzeitigen Kontakt und Abstimmung mit den jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstaltern, insbesondere bei Gedenkstätten,
• die strikte Wahrung der Zuständigkeitsgrenzen,
• einen verstärkten Einsatz von Body-Worn-Cameras,

• eine umfassende Dokumentation derartiger Amtshandlungen durch die Exekutive,
• die Sicherstellung ausreichender Sprachkompetenzen im Einsatz
• sowie ein würdiges Gedenken im Rahmen der Kriegs- und Opferfürsorge.

Überwiegender Teil der Polizeibediensteten hat Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt

"Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern der Kommission herzlich zu bedanken – für die engagierte Arbeit, die in den vergangenen Wochen geleistet wurde", betonte der Innenminister. "Ausgehend vom Bericht ergeben sich drei wesentliche Erkenntnisse: Der wichtigste Punkt – die polizeilichen Maßnahmen richteten sich weder gegen die slowenische Volksgruppe in Kärnten noch gegen den Peršmanhof. Das Verhalten des polizeilichen und behördlichen Einsatzleiters war in Teilen rechtswidrig, nicht verhältnismäßig und daher zweifelhaft, und drittens: der überwiegende Teil der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten hat seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt."

Auf dieser Grundlage würden sich für die Exekutive wichtige Ableitungen und weitere Maßnahmen ergeben, ergänzte Karner. "Erstens, eine regionalspezifische Weiterbildung für Polizistinnen und Polizisten. Zweitens, eine besondere Sensibilität beim Einschreiten an Gedenkstätten – jedes Einschreiten muss von tiefem Respekt getragen sein. Daher soll vor jedem derartigen Einsatz ein Vier-Augen-Prinzip mit der übergeordneten Dienststelle angewendet werden. Zudem ist ein enger Austausch mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sicherzustellen und insbesondere vor dem Einschreiten Kontakt mit der Leitung der jeweiligen Gedenkstätte aufzunehmen."

Als dritte Ableitung führte der Innenminister eine umfassende Dokumentation der Einsätze sowie einen verstärkten Einsatz von Körperkameras an. "In den vergangenen Jahren haben wir hier bereits mehrfach investiert – mittlerweile wurden mehr als 3.300 Geräte angekauft." Auf Grundlage des Kommissionsberichts habe Karner als vierte Ableitung den Generaldirektor beauftragt, die Ergebnisse des Berichts mit den vorläufigen Ergebnissen der dienst- und disziplinarrechtlichen Prüfungen zusammenzuführen und entsprechende disziplinarrechtliche Schritte einzuleiten.
"Ich möchte mich an dieser Stelle aber ganz bewusst bei allen Polizistinnen und Polizisten bedanken, die bei diesem Einsatz zum überwiegenden Teil ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt haben, und auch für ihren täglichen Einsatz und die verantwortungsvolle Arbeit, die sie in oft schwierigen Situationen leisten."

Anzeige an Bundesdisziplinarbehörde in Vorbereitung

Der Einsatz am Peršmanhof sei in mehreren Teilen unverhältnismäßig gewesen, sagte Generaldirektor Franz Ruf. "Deshalb habe ich in einem Gespräch mit dem slowenischen Botschafter mein ausdrückliches Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht." Eine dienst- und disziplinarrechtliche Sachverhaltsdarstellung werde erstellt und bilde die Grundlage für die Anzeige an die Bundesdisziplinarbehörde, ergänzte Ruf.

Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß sagte, dass nach Abschluss der Erhebungen die Vorwürfe gegen den Einsatzleiter geprüft werden würden. Dieser sei derzeit einer nicht-operativen Organisationseinheit zugeteilt.

Links:

  • Bericht Peršmanhof
  • Bericht Peršmanhof - Slowenisch
Die Arbeiten der multiprofessionellen Kommission zur Untersuchung des Polizeieinsatzes am Peršmanhof am 27. Juli 2025 sind abgeschlossen.
Foto: ©  BMI/ Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 29606 vom Donnerstag, 23. Oktober 2025, 12:12 Uhr
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