Aktuelles
Vermittlung von Grundregeln, Werten und Pflichten in Grundversorgungsreinrichtungen des Bundes
Asylwerberinnen und Asylwerber müssen seit Juni 2024 verpflichtende Schulungen absolvieren. Wird die Teilnahme verweigert, zieht das eine Kürzung der Grundversorgung nach sich.
"Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und der seit Juni ebenfalls verpflichteten Werte-Schulung für Asylwerberinnen und Asylwerber setzen wir ein klares Zeichen für ein strengeres und damit auch gerechteres System", sagte Innenminister Gerhard Karner. Die verpflichtende Schulung in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes umfasst die Themen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheiten, Gleichberechtigung, Kultur und Umgangsformen, Rechte und Pflichten sowie Sensibilisierung zu Formen des Antisemitismus. "Wer Schutz und Unterstützung bekommt, muss auch die Grundregeln unseres demokratischen Zusammenlebens kennen", ergänzte der Innenminister.
Für die Durchführung der Grundkurse wurde gemeinsam mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) ein Curriculum erarbeitet. Seit Juni 2024 wurden in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes knapp 1.200 Module durchgeführt, rund 3.300 Menschen absolvierten bislang den Grundregelkurs. 48 Personen verweigerten die Teilnahme. In diesen Fällen kam es zur Kürzung der Grundversorgung: Statt 40 Euro werden lediglich 20 Euro Taschengeld gewährt.