Asylwesen
Bilanz zur verpflichtenden Werteschulung und Arbeitspflicht für Asylwerbende
Die verpflichtende Werteschulung und die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes sind seit Sommer 2024 in Umsetzung. Bisher wurden 183.000 Arbeitsstunden erbracht. An der Werteschulung nahmen 4.500 Personen teil.
Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerbende trat Mitte Juli 2024 durch eine Verordnung des Innenministeriums in Kraft. Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes sind seither verpflichtet, monatlich zehn Stunden gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten. Dazu gehören etwa die Pflege von Grün- und Parkanlagen oder die Instandhaltung von Sportflächen im Eigentum der Gemeinden. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Bisher leisteten 2.650 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit. Mehr als 72 Prozent der Asylwerber sind der Verpflichtung nachgekommen. Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt.
Während Vorarlberg die Arbeitspflicht bereits eingeführt hat, steht Oberösterreich kurz vor der Umsetzung. Das Burgenland folgte mit einer gesetzlichen Verankerung, die seit 24. Dezember 2024 gilt.
"Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und die seit Juni ebenfalls verpflichtende Werte-Schulung für Asylwerber setzen wir ein klares Zeichen für ein strenges und damit auch gerechtes System, hart, aber fair", betonte Innenminister Gerhard Karner. "Wer Schutz und Unterstützung bekommt, soll unserem Land auch etwas zurückgeben. Zudem müssen aber auch die Grundregeln unseres demokratischen Zusammenlebens geachtet und respektiert werden", ergänzte der Innenminister.
Werteschulung: Vermittlung grundlegender Prinzipien
Die verpflichtende Werteschulung wird seit Juni 2024 in allen Grundversorgungseinrichtungen des Bundes durchgeführt. Die Kursinhalte wurden gemeinsam mit dem Österreichischen Integrationsfonds erarbeitet. In der Schulung werden die Themenbereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheiten, Gleichberechtigung, Kultur und Umgangsformen sowie Rechte und Pflichten behandelt. Auch die Sensibilisierung für Antisemitismus ist ein fester Bestandteil der Schulung.
Bisher wurden knapp 2.000 Module durchgeführt, an denen knapp 4.500 Personen teilnahmen. In 90 Fällen wurde die Teilnahme verweigert. Die Konsequenz: Es kam zur Kürzung der Grundversorgung (Taschengeld) von 40 auf 20 Euro.