Schwerpunktaktion
Internationale Schwerpunktaktion: Kontrollen im Schwerverkehr
Der Fachbereich für Schwerverkehr der Bundespolizeidirektion führte am 6. und 7. Mai 2025 Schwerverkehrskontrollen am hochrangigen Straßennetz im Bereich des Grenzüberganges Nickelsdorf und des Verkehrskontrollplatzes Bruck an der Leitha durch.
Im Bereich des Grenzüberganges in Nickelsdorf und des Verkehrskontrollplatzes in Bruck an der Leitha wurden am 6. und 7. Mai 2025 Kontrollen durch die Bundespolizeidirektion, Fachbereich Schwerverkehr, durchgeführt.
Dabei erfolgte die Kontrolle des Schwerverkehrs (Personenverkehr, vorwiegend Kraftfahrlinien) betreffend Fahrtüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer, Lenk-Ruhezeit- und Fahrtenschreiberbestimmungen, Konzessionen für Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr, Einhaltung der vorgegebenen Streckenführung, Bestimmungen für den Personenverkehr, Gewichte, Abmessungen, Ladegüter, technischer Zustand und Ausrüstung der Omnibusse sowie Manipulation von Abgasen bzw. AdBlue. Die European Labour Authority (ELA) ermöglichte 14 Polizistinnen und Polizisten aus Deutschland, Kroatien und Slowenien die Teilnahme an den Kontrollen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Arbeits- und Sozialrechte einzuhalten.
Seit 2022 fanden mehr als 130 Kontrollen im Straßentransport statt, bei denen Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU vor Ort zusammenarbeiteten, um Gesetze zur Arbeitskräftemobilität grenzüberschreitend durchzusetzen.
Die Schwerverkehrskontrollen fanden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), den Landesprüfzügen Burgenland und Niederösterreich, dem mobilen Prüfzug der ASFINAG und den Landesverkehrsabteilungen der Landespolizeidirektionen Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien statt.
Ergebnisse der zweitägigen Kontrollen
47 Fahrzeuge wurden kontrolliert, davon 35 beanstandet. Es konnten 468 Anzeigen – 214 Anzeigen nach den Sozialvorschriften, 166 Anzeigen wegen schwerer technischer Mängel, 47 Anzeigen wegen technischer Mängel mit Gefahr im Verzug – erstattet. 15 Kennzeichenabnahmen und die Erstattung von 26 sonstigen Anzeigen konnten erhoben werden. Die Einsatzkräfte hoben rund 55.000 Euro an Organstrafverfügungen und vorläufigen Sicherheitsleistungen ein. In neun Fällen wurden Manipulationen der Fahrerkarte oder der Kontrollgeräte festgestellt und strafrechtlich angezeigt (§§ 225 und 293 Strafgesetz).
Es wurden 351 Identitätsfeststellungen durchgeführt, wobei eine Person im Schengeninformationssystem (SIS) ausgeschrieben war. Die Finanzpolizei schritt in mehreren Fällen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz (AZG) ein.
"Einmal mehr hat sich die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit der Polizeibehörden gezeigt. Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Kräften für ihr Engagement", sagte Bundespolizeidirektor Michael Takács.