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Zweites EU-Anpassungsgesetz stärkt die EU-Außengrenzen und somit die Sicherheit Europas
Das zweite EU-Anpassungsgesetz passierte am 15. Oktober 2025 den Ministerrat. Ein wichtiger Beitrag, um illegale Migration einzudämmen, Außengrenzen zu schützen und terroristischen Bedrohungen vorzubeugen.
Vergangene Woche wurde das europäische Entry-Exit-System (EES) erfolgreich gestartet. Es ersetzt die bisherigen Passstempel durch eine digitale Registrierung und biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) bei der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen. Dadurch können Visumsüberziehungen automatisch erkannt, illegale Aufenthalte aufgedeckt und Identitätsbetrug verhindert werden.
Mit dem europäischen Reiseinformations- und Autorisierungssystem (ETIAS) folgt nun der nächste Schritt: Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen bereits vor Reiseantritt nach Europa registriert und überprüft werden. Damit wird auch für visumsbefreite Reisende eine umfassende Sicherheitsüberprüfung möglich.
Mit den gesetzlichen Anpassungen werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um europaweit Daten, unter anderem zu Visa, Fingerabdrücken und Einreise von Nicht-EU-Bürgern abzugleichen und dadurch beispielsweise Identitätsbetrug bzw. die Einreise unter verschiedenen Namen oder in verschiedenen EU-Ländern zu verhindern. Diese Maßnahmen leisten einen zentralen Beitrag, um illegale Migration weiter einzudämmen und terroristischen Bedrohungen vorzubeugen.
"Moderne Kontrollsysteme sind wichtige Maßnahmen im entschlossenen Vorgehen gegen die international organisierte Kriminalität, aber auch gegen grenzüberschreitend agierende Extremisten und Terroristen", sagt Innenminister Gerhard Karner. "Die Vernetzung innerhalb Europas bedeutet ein Mehr an Sicherheit auch in Österreich."