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Nationalrat beschloss Änderungen im Wahlrecht

Im Nationalrat wurde am 31. Jänner 2023 ein Initiativantrag des Wahlrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Der Antrag enthält unter anderem Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und eine umfangreiche Neuordnung der Wahlkartenlogistik.

Änderungen im Wahlrecht werden traditionell durch Initiativanträge lanciert und in den Gesetzgebungsprozess gebracht. "Die Reform des Wahlrechts trägt der Digitalisierung Rechnung und entspricht auch den Lebensgewohnheiten der Menschen in unserem Land. Durch die Anpassung der Zeiten für die Eintragung zu einem Volksbegehren werden die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeämter, die oftmals erster Ansprechpartner in behördlichen Fragen für die Menschen in Österreich sind, entlastet", sagte Innenminister Gerhard Karner am 1. Februar 2023.

Die wichtigsten Inhalte des Initiativantrags

Der Antrag enthält Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in den Präzisierungen, Verankerungen von "Leichter Lesen" und Wahlkarten-Schablonen sowie barrierefreie Wahllokale mit Übergangsfristen bis 1. Jänner 2028 und der Terminologie.

Außerdem soll eine umfangreiche Neuordnung der Wahlkartenlogistik zukünftig eine primäre Auswertung der Wahlkarten bei Sprengelwahlbehörden statt der Bezirkswahlbehörden ermöglichen. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Administration und das Tätigwerden von Wahlbehörden auf allen Ebenen. Bis zum Jahresbeginn 2024 werden die Änderungen auf Bundesebene umgesetzt und in Kraft getreten sein.

Entlastung für die Gemeinden

"Der heutige Beschluss der Wahlrechtsreform bringt langjährige geforderte Erleichterungen für die Gemeinden und Städte. So ist etwa die Streichung des Samstags als Eintragungstag für Volksbegehren vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten. Selbiges gilt nun auch bei der Auflage des Wählerverzeichnisses. Hier wurde auch der Samstag gestrichen. Wir haben einfach in der Praxis gesehen, dass der Samstag nicht genutzt wird und die Öffnungszeiten an den Werktagen daher völlig ausreichend sind. Unser Dank gilt Innenminister Gerhard Karner für die Unterstützung bei dieser wichtigen Wahlrechtsreform", sagte Alfred Riedl, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes zu den Änderungen.

Mit den Änderungen erfolgt ein Entfall der zuletzt praktisch nicht mehr genutzten Möglichkeit, an Samstagen während eines Eintragungszeitraumes Volksbegehren auf den Gemeindeämtern zu unterstützen. Die großartige Akzeptanz der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung bringt für das administrative Personal der Gemeinden dabei eine große Entlastung.

Der Nationalrat beschloss Änderungen im Wahlrecht.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 22369 vom Donnerstag, 2. Februar 2023, 12:52 Uhr
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