Gewaltprävention
Gewaltschutz: Ab Herbst 2021 verpflichtende Präventionsberatung für Gefährderinnen und Gefährder
Ab 1. September 2021 beginnen Kooperationen des Innenministeriums mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern. Gefährderinnen und Gefährder müssen an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.
"Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist eine wichtige Maßnahme, um durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten möglichst zu verhindern", sagt Innenminister Karl Nehammer im Hinblick auf die künftigen Kooperationen mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern. Ab 1. September müssen Gefährderinnen und Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.
Nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots wurde durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung der Gefährderin oder des Gefährders durch geeignete Beratungsstellen eingeführt. Die Gefährderin oder der Gefährder haben fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren.
Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Die Beratung beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, Lösung der Akutsituation ohne Gewalt und eine Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Verhalten. Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt. Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat.
Kooperation mit verschiedenen Vereinen
Der Aufbau der flächendeckenden österreichweiten Beratungsstellen für Gewaltprävention erfolgte durch ein EU-weites Vergabeverfahren durch das Bundesministerium für Inneres. Die Beratung in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien wird zukünftig in Kooperation mit dem Verein Neustart durchgeführt.
"Die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Trägern der Gewaltprävention zielt auf die möglichste Vermeidung von Wiederholungstaten ab", sagte Innenminister Karl Nehammer. "Eine wichtige Säule der Polizeiarbeit ist die Prävention, deswegen freuen wir uns auf diesem Gebiet mit kompetenten und verlässlichen Partnern zusammenarbeiten zu dürfen". "Mit unserer Beratung bieten wir Auswege aus einem gewalttätigen Verhalten und schaffen so die Grundlage für eine gewaltfreie Zukunft. Ziel ist der bestmögliche Opferschutz", sagte Dr. Christoph Koss, Geschäftsführer Verein NEUSTART.
Diese wichtige Beratungsmaßnahme wird in jedem Bundesland von folgender Non-Government-Organisation (NGO) durchgeführt:
• Burgenland: Verein NEUSTART
• Kärnten: Caritas Kärnten
• Niederösterreich: Verein NEUSTART
• Oberösterreich: Verein NEUSTART
• Salzburg: BIEGE BGP Salzburg
• Steiermark: Verein NEUSTART
• Tirol: Psychosozialer Pflegedienst Tirol
• Vorarlberg: Institut für Sozialdienste gemGmbH
• Wien: Verein NEUSTART
Informationstreffen und Vorstellung
Am Freitag den 27. August 2021 findet eine Informationsveranstaltung im Bundeskriminalamt statt. Die allgemeine Vorstellung und die Erläuterung über die Aufgabengebiete und Tätigkeiten der Beratungsstellen für Gewaltprävention werden durch einen Vertreter einer Beratungsstelle vorgetragen. An der Veranstaltung teilnehmen werden Mag. Manuel Scherscher, stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamtes, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Opferschutzeinrichtungen.