Innenministerium

Wolfgang Willi neuer Behindertenbeauftragter im BMI

Dr. Wolfgang Willi wurde von Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn am 9. Juli 2019 in Wien zum Behindertenbeauftragten des BMI bestellt. Damit wird im Ressortbereich erstmals auf dem Gebiet des Personalmanagements eine Anlaufstelle für Bedienstete mit gesundheitlichen Einschränkungen geschaffen.

"Es freut mich, Sie zum neuen Behindertenbeauftragten im Innenministerium ernennen zu dürfen", sagte Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn bei der Überreichung der Ernennungsurkunde an Dr. Wolfgang Willi am 9. Juli 2019 in Wien. "Es ist wichtig, Behinderungen von Menschen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten, wie insbesondere dem sozialen und dem arbeitsbezogenen Kontext sowie damit verbunden dem Abbau von Vorurteilen und anderen Barrieren."

Dr. Wolfgang Willi gehört selbst dem Kreis der begünstigten Behinderten an und ist aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit sowohl im Personalbereich als auch als Mitautor eines Kommentars zum Behindertengleichstellungsrecht mit behindertenspezifischen Fragen vertraut. Als Mitglied des Österreichischen Behindertenrates befasst er sich mit Belangen der Verbesserung der Mobilität im öffentlichen Raum. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind in der Erarbeitung von Ressortstrategien in Behindertenbelangen, in der Kooperation mit anderen Behörden und Dienststellen auf Bundes- wie auf Landesebene sowie im Dialog mit NGOs gelegen.

Nationaler Aktionsplan Behinderung 2021 – 2030

Als eine seiner ersten Aufgaben wurde der Behindertenbeauftragte vom Innenminister mit der Leitung der ressortinternen Arbeitsgruppe bzw. als Vertreter des Innenressorts beim Sozialministerium zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2021 – 2030 beauftragt. "Dabei gilt es, die Schwerpunkte des Ministeriums auf dem Gebiet der Behindertenpolitik zu definieren bzw. Themenschwerpunkte zu erarbeiten, die in die Gesamtstrategie der Bundesregierung Eingang finden", sagte Willi.

Wichtig sei auch die persönliche und individuelle Beratung von betroffenen Bediensteten, wie etwa in Bezug auf komplexe Rechtsfragen zwischen Dienst- und Behindertenrecht, ebenso wie die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Antragstellung auf Erlangung bestimmter Rechtspositionen, von Förderungen sowie bei anderen behindertenrelevanten Maßnahmen, betonte der Behindertenbeauftragte. "Dabei ist vor allem das harmonische Zusammenwirken zwischen dem Behindertenbeauftragten und den Behindertenvertrauenspersonen bzw. den Organen der Personalvertretung von wesentlicher Bedeutung."

Ein besonderes Anliegen stellt für Willi die Wahrnehmung der Verantwortung des Dienstgebers gegenüber Bediensteten mit Behinderungen dar. "Dem Dienstgeber kommt die Verpflichtung zu, ein Klima der Angstfreiheit und Wertschätzung für die oftmals von schweren Schicksalsschlägen betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen; die Meldung einer Behinderung bzw. sonstigen persönlichen Einschränkung an die Dienstbehörde bedeutet derzeit oftmals eine große Hürde mit gravierenden Konsequenzen für das weitere Berufsleben", sagte er anlässlich der Dekretübergabe.

Rund 680 begünstigte Behinderte im BMI

Derzeit gehören rund 680 begünstigte Behinderte dem Personalstand des Innenressorts an, zudem weisen mehr als 500 Bedienstete eine Einstufung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz auf. "Daraus wird sich für die Zukunft ein gesteigerter Handlungsbedarf ergeben, wobei Fälle vorzeitiger Ruhestandsversetzungen auf das unabdingbar notwendige Ausmaß beschränkt werden sollen und für Betroffene adäquate Arbeitsplätze einzurichten sind und insbesondere durch Schaffung von Laufbahnperspektiven der besonderen Anerkennung der Tätigkeit behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausdruck verliehen werden soll", sagte Willi.

In seiner Funktion wird Willi von Amtsdirektorin Tina Müller sowie Kontrollorin Marlene Switil unterstützt. Der Behindertenbeauftragte ist in der Abteilung I/2 des Bundesministeriums für Inneres – Organisation und Verwaltungsreform – angesiedelt."

Zur Person

Mag. Dr. Wolfgang Willi arbeitete nach der Reifeprüfung im Jahr 1983 als Referent bei der damaligen Bundespolizeidirektion Wien. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Mag.iur 1989) war er seit 1990 als Referent für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten in der Abteilung I/1 im Innenministerium tätig. Mit Februar 2001 wurde er zum Leiter des damaligen Referates I/A/1/b (Dienstrechtliche Grundsatzangelegenheiten und Dienstrechtslegistik) sowie zum Stellvertreter des Leiters der Abteilung I/1 (Personalangelegenheiten) bestellt. Die Promotion zum Dr.iur. erfolgte 2001. Willi war seit 1995 Mitglied der Berufungskommission, Vortragender an der Sicherheitsakademie des BMI und National Personnel Expert bei EUROPOL. Seit 9. Juli 2019 ist er Behindertenbeauftragter im BMI.

Tina Müller, Behindertenbeauftragter Wolfgang Willi, Innenminister Wolfgang Peschorn und Marlene Switil bei der Dekretübergabe.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer
Behindertenbeauftragter Wolfgang Willi mit den beiden Mitarbeiterinnen Marlene Switil und Tina Müller.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 17154 vom Dienstag, 9. Juli 2019, 15:04 Uhr
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