Asyl- und Fremdenwesen
FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria/Gambia durchgeführt
Österreich führte am 19. Februar 2020 17 nigerianische Staatsangehörige und einen Staatsangehörigen aus Gambia in einer Rückführungsaktion nach Nigeria bzw. Gambia zurück.
Am 19. Februar 2020 fand eine von Österreich organisierte gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter der Koordination von FRONTEX nach Nigeria und Gambia statt. Es konnten dabei insgesamt 34 Personen an die jeweiligen Behörden übergeben werden.
Bei den 18 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen. Im Asylverfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jedes Verfahren wird einer eingehenden individuellen Prüfung unterzogen.
Im Rahmen jedes einzelnen Verfahrens wird zunächst geprüft, ob eine Person ein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz hat. Darüber hinaus wird auch in allen Fällen von Amts wegen die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen geprüft. In den Fällen der 18 aus Österreich nach Nigeria bzw. Gambia rückgeführten Personen wurden, da auch die Voraussetzungen zur Erteilung von humanitären Aufenthaltstitel nicht gegeben sind, seitens des Bundesamtes Rückkehrentscheidungen – in Einzelfällen auch in Verbindung mit Einreiseverboten -erlassen.
Elf der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt – diese umfassen Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung.