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Erste Jahresbilanz Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe
Die Jahresbilanz 2024 der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) belegt, dass ein Großteil der Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten nicht halt- oder belegbar sind.
Im Jänner 2024 hat die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ihre Arbeit aufgenommen, bisher wurden 514 Verfahren eingeleitet. Davon betrafen 505 Verfahren Misshandlungsvorwürfe und neun den Verdacht der Ausübung von Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. mit Lebensgefahr verbundenem Waffengebrauch. 392 Verfahren (rund drei Viertel) wurden durch die Justiz bereits abgeschlossen, 187 endeten mit deren Einstellung (§ 190 Strafprozessordnung). In 202 Fällen wurde von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen (§ 35c Staatsanwaltschaftsgesetz). In zwei Verfahren wurde Anklage erhoben und ein weiterer Fall diversionell erledigt.
"Die Einrichtung der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe war ein weiterer Schritt, um Vorwürfe, die gegen die Polizei erhoben werden, umfassend, unabhängig und rasch aufzuklären", zieht Innenminister Gerhard Karner Bilanz. Dadurch würde einerseits das hohe Vertrauen in die österreichische Polizei weiter gestärkt. Andererseits liege die rasche und umfassende Aufklärung von Vorwürfen vor allem auch im Interesse der Bediensteten. "Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe für ihre hochprofessionelle Arbeit im vergangenen Jahr", betont Karner.
Organisationsstruktur
Die beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Ermittlungs- und Beschwerdestelle ist organisatorisch vom Exekutiv-Polizeiapparat (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) getrennt und arbeitet weisungsfrei. Darüber hinaus wurde begleitend ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat eingerichtet. In der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe versehen aktuell 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienst. Für zusätzliche interdisziplinäre und multiprofessionelle Expertise sorgen ein Menschenrechtsexperte sowie eine Psychologin.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe gehören vor allem kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. lebensgefährdendem Waffengebrauch, umfassende und rasche Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten sowie Ermittlungen bei disziplinären Vergehen (z.B. Behauptung einer erniedrigenden Behandlung).
Fazit
Die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe verrichten ihre Arbeit nachweislich neutral und unabhängig. Sie sammeln sowohl be- als auch entlastende Beweismittel bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Rechtstaatlichkeit polizeilichen Handelns.