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Aktuelles

Knapp eine Viertel Million Arbeitsstunden von Asylwerbern in Bundesgrundversorgung geleistet

"Wer Schutz und Unterstützung bekommt, soll der Allgemeinheit auch etwas zurückgeben", sagte Innenminister Gerhard Karner. Der Stopp des Familiennachzugs wurde als weiterer Schritt für harte, aber gerechte Asylpolitik in Österreich genannt.

Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerberinnen und -werber in Bundesgrundversorgungs-Einrichtungen besteht seit Mitte Juli 2024 auf Basis einer Verordnung des Innenministeriums. Aktuell gibt es noch acht Grundversorgungs-Einrichtungen in ganz Österreich (eine Reduktion um zwei Drittel im Vergleich zum Vorjahr).

Bis Ende Februar 2025 rund 250.000 Stunden gemeinnützige Arbeit

Diese Stunden wurden von 3.115 Asylwerbern (mindestens 16 Jahre alt und ohne körperliche Gebrechen) erbracht. Rund 70 Prozent der Asylwerber sind ihrer Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nachgekommen. Den rund 30 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt. Innenminister Gerhard Karner sagt: "Wer Schutz und Unterstützung erhält, soll auch der Allgemeinheit etwas zurückgeben. Die Arbeitspflicht ist dabei eine wichtige Maßnahme für einen harten, aber gerechten Asyl-Kurs in Österreich."

Die gemeinnützigen Tätigkeiten umfassen Aufgaben im öffentlichen Interesse wie die Pflege von Grünflächen oder Sportanlagen, die im Eigentum von Gemeinden oder nahestehenden Körperschaften stehen. Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit umfasst zehn Stunden pro Monat, wobei Menschen mit nachweisbaren körperlichen Gebrechen oder Erkrankungen von der Verpflichtung ausgenommen sind. Die Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber trat am 16. Juli 2024 in Kraft und ist auf der Webseite des Innenministeriums (bmi.gv.at) einsehbar.

Stopp des Familiennachzugs

Der Stopp des Familiennachzugs stellt eine konsequente Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen dar und soll dazu beitragen, die österreichische Asylpolitik nachhaltig und fair zu gestalten. Karner betonte, dass der Fokus nun auf denjenigen liege, die sich in das Land integrieren und aktiv zur Gesellschaft beitragen möchten. "Nach der Arbeitspflicht, den Wertekursen und der Sachleistungskarte wird mit dem Stopp des Familiennachzugs ein weiterer Schritt für eine konsequente Asylpolitik in Österreich gesetzt", schloss der Innenminister.

Die Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber trat am 16. Juli 2024 in Kraft.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 27855 vom Mittwoch, 12. März 2025, 15:21 Uhr
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