UKRAINE

Karner: 225 Geräte zur Registrierung von Ukraine-Vertriebenen im Einsatz

Bis zum Abend des 27. März 2022 werden 35.000 vertriebene Menschen aus der Ukraine in Österreich registriert sein. Für die Registrierung stehen nun österreichweit insgesamt 225 Erfassungsmodule zur Verfügung.

Die Registrierung der Ukraine-Vertriebenen startete nach in Kraft treten der Richtlinie für temporären Schutz am 12. März 2022 durch die Verordnung der Bundesregierung. Die Registrierung erfolgte bisher an 50 Standorten bundesweit mit bisher insgesamt 130 Erfassungsmodulen. Ein Erfassungsmodul umfasst ein Passlesegerät, das aus einem Fingerprintscanner und Laptop/PC mit spezieller Software zur Weiterverarbeitung von Daten besteht.

Die Registrierung und Erfassung der Daten bilden die Grundlage für die Ausstellung des Ausweises für Vertriebene. Diese Ausweise werden von der "Österreichischen Staatsdruckerei" (ÖSD) hergestellt und ab kommenden Montag ausgeliefert.

Zusätzlich 95 Erfassungsmodule

"Am Wochenende sind 95 zusätzliche Erfassungsmodule eingetroffen, die sofort an die Landespolizeidirektionen ausgeliefert wurden", sagt Innenminister Gerhard Karner am 27. März 2022. Es könne somit die mobile Erfassung in den Bundesländern weiter intensiviert werden.

Ebenso werde die Anzahl der Standorte und die Frequenz der Erfassung an den bisherigen Standorten erhöht. Die Bestimmung der Standorte erfolge durch die Landespolizeidirektionen auf Grundlage der bisherigen Lageerkenntnisse und den daraus resultierenden Notwendigkeiten, erläutert der Innenminister.

Ab Sonntag stehen damit insgesamt 225 Erfassungsmodule bundesweit zu Verfügung, und weitere Geräte folgen. "Bis zum Abend des heutigen Tages werden somit 35.000 vertriebene Menschen aus der Ukraine in Österreich registriert sein", sagt Karner. "Ich danke den Ländern, Gemeinden und den beteiligten Hilfsorganisationen für die bisherige Zusammenarbeit in den verschiedenen Ankunftszentren."

Der Innenminister weiter: "Die Herausforderungen der Ukraine Krise werden uns langfristig beschäftigen und brauchen vor allem unsere Ausdauer und Solidarität zu ihrer Bewältigung. Die Polizei hat in den vergangenen beiden Wochen bei der Registrierung von vertriebenen Menschen herausragende Arbeit geleistet. Diese wichtige Aufgabe wurde effizient, mit Empathie und professionell wahrgenommen", ergänzt Karner.

Fünf bis zehn Minuten für die Registrierung

Die Registrierung eines vertriebenen Menschen aus der Ukraine dauert etwa fünf bis zehn Minuten. Der Zeitaufwand erhöht sich, wenn kein Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument mitgeführt wird. In diesem Fall muss z.B. auch ein Lichtbild angefertigt und die ansonsten vom Reisepass ausgelesenen Daten händisch erfasst werden.

Etwa 80 Prozent der bisher registrierten vertriebenen Menschen aus der Ukraine führen Reisedokumente mit sich.

Für die Registrierung von ukrainischen Staatsbürgerinnen und -bürgern stehen nun österreichweit insgesamt 225 Erfassungsmodule zur Verfügung.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19484 vom Sonntag, 27. März 2022, 09:32 Uhr
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