Volksbegehren

Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren startet

Für drei Volksbegehren kann vom 18. bis 25. Jänner 2021 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet ein Call Center unter 0800 20 22 20 ein. Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Unterschrift.

Für drei Volksbegehren – "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE" – kann vom 18. bis 25. Jänner 2021 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Für diese drei Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 18. bis 25. Jänner 2021 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (14. Dezember 2020) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur an, um die Volksbegehren zu unterschreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at.

0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für die Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:
• 18. bis 24. Jänner 2021, von 8 Uhr bis 20 Uhr,
• 25. Jänner 2021, 8 bis 21 Uhr.
Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26-2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei.

Unterschreiben trotz "Lockdown" möglich

Trotz des bundesweit verordneten "Lockdown" ist für den "Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie", also auch für Volksbegehren, ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zulässig. Die Ausnahme findet sich in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 25. Jänner 2021 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben. Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum finden Sie unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Links:

Die Eintragungsfrist für drei Volksbegehren startet am 18. Jänner 2021.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18390 vom Montag, 18. Jänner 2021, 00:00 Uhr
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