Asyl- und Fremdenwesen

Nehammer: Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen startet am 1. Dezember 2020

Die neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) nimmt am 1. Dezember 2020 ihre Arbeit auf. Sie startet zunächst mit der Grundversorgung der Asylwerber.

Ab 1. Jänner 2021 übernimmt die BBU dann auch die unabhängige Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die Rückkehrberatung und -hilfe, die Menschenrechtsbeobachtung sowie die Übersetzungs- und Dolmetscherleistung. Damit ist dann im Jänner der Leistungsumfang der Bundesasylagentur komplettiert. Die BBU ist eine ausgegliederte Gesellschaft und zu 100 Prozent im Besitz des Bundes.

"Mit der neu geschaffenen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden im Asylbereich Synergien gebündelt und mehr Effizienz geschaffen", sagt Innenminister Karl Nehammer. Bis dato seien Leistungen in diesem Bereich ausgelagert worden, sagt Nehammer. "Durch die Neuorganisation werden Unterschiede in der Intensität und Qualität ausgeglichen. Ein geordnetes Asylwesen brauche "effiziente Strukturen und Verfahren, gerade auch im Bereich der Rückkehr, wo es darum geht, dem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen", sagt der Innenminister.

"Mit der neu geschaffenen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden im Asylbereich Synergien gebündelt und mehr Effizienz geschaffen", sagt Innenminister Karl Nehammer.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18272 vom Dienstag, 1. Dezember 2020, 10:31 Uhr
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