Innenministerium

Stellungahme zum Fall Hossein K.

Auf Grund der medialen Berichterstattung und zahlreichen missverständlichen Informationen im Asylverfahren betreffend Hossein K. besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer sachlichen Information.

Hossein K. hat nach seiner Festnahme einen sogenannten Folgeantrag gestellt. Folgeanträge sind wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, wenn sich seit der Rechtskraft der letzten Entscheidung nichts geändert hat. Folgeanträge können aber unter bestimmten Umständen auch zur Zulassung des Verfahrens führen. Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne Präjudiz für das weitere Verfahren Hossein K. zum Verfahren zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde.

Wie bekannt, war das Asylverfahren betreffend Hossein K. in zweiter Instanz (Bundesverwaltungsgericht) rechtskräftig negativ entschieden worden. Ebenso war eine Revision durch das Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) zurückgewiesen worden. Das BFA hatte die Entscheidung der Gerichte umzusetzen und zu vollziehen.

Aus rechtlichen Gründen können zu diesem Asylverfahren keine weiteren Informationen erteilt werden.

Artikel Nr: 17472 vom Freitag, 15. November 2019, 16:38 Uhr
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