Prävention

Wenn das Spiel zur Sucht wird

Wenn aus Vergnügen Zwang wird, ist Schluss mit Lustig. Neben Geld- und Familienproblemen rutschen auch manche Betroffene der Glücksspielsucht in die Beschaffungskriminalität.

Bereits 1980 wurde das pathologische Spielen vom Diagnostical and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) auf die Liste der Verhaltensstörungen aufgenommen. Zehn Jahre später erfolgte die Aufnahme in die International Classification of Diseases (ICD-9) durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Schaffen es Betroffene nicht aus der Sucht, drohen familiäre und berufliche Probleme. Um ihre Sucht weiter finanzieren zu können, rutschen manche sogar in die Beschaffungskriminalität.

Im US-amerikanischen Diagnoseschlüssel DSM-5 (Diagnostical and Statistical Manual of Mental Disorders) sind neun Merkmale einer Spielsucht angeführt:

1. Die betroffene Person ist vom Glücksspiel stark eingenommen.
2. Es besteht der Drang mit immer höheren Einsätzen zu spielen.
3. Es wird wiederholt erfolglos versucht, das Spiel zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
4. Die betroffene Person ist unruhig und gereizt beim Versuch, das Spielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
5. Es wird gespielt, um Problemen oder einer negativen Stimmung zu entkommen.
6. Am Tag nach dem Verlust wird beim neuerlichen Spiel versucht, ihn auszugleichen.
7. Es wird gelogen, um das Ausmaß des Spielens zu vertuschen.
8. Wegen des Spielens sind Beziehungen, Arbeitsplatz oder Zukunftschancen gefährdet oder verloren gegangen.
9. Die betroffene Person verlässt sich darauf, dass andere Geld bereitstellen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Treffen zwei bis drei Kriterien auf eine Person zu, sprechen Experten bereits von einem auffälligen oder problematischen Verhalten. Ab vier zutreffenden Aussagen wird ein pathologisches Spielverhalten diagnostiziert.
Haben Personen den Verdacht, dass sie selbst oder Angehörige spielsüchtig sind, kann ein Selbsttest aufschlussreicht sein. Ein solcher ist über die Webseite des Finanzministeriums abrufbar.

Links:

Wenn das Spiel zur Sucht wird.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19656 vom Freitag, 27. Mai 2022, 13:05 Uhr
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