Bundespräsidentenwahl

Bundespräsidentenwahl 2022: Einbringung der Wahlvorschläge

Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Bundespräsidentenwahl 2022 endete heute um 17 Uhr.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch gereiht) eingelangt:

Dr. Michael Brunner

Gerald Grosz

Mag. Robert Marschall

Wolfgang Ottowitz

David Packer, BSc

Dr. Walter Rosenkranz

Johann Peter Schutte

Heinrich Staudinger

Dr. Alexander Van der Bellen

Dr. Tassilo Wallentin

Dr. Dominik Wlazny

Damit ein Wahlvorschlag gültig eingebracht ist, müssen diesem neben der Erfüllung anderer Formerfordernisse zumindest 6.000 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben sein.

Nach eigenen Angaben der zustellungsbevollmächtigten Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge wurde die Zahl der erforderlichen gültigen Unterstützungserklärungen im Ausmaß von 6.000 bei den Wahlvorschlägen "Dr. Michael Brunner", "Gerald Grosz", "Dr. Walter Rosenkranz", "Heinrich Staudinger", "Dr. Alexander Van der Bellen", "Dr. Tassilo Wallentin" und "Dr. Dominik Wlazny" erreicht.

Die den einzelnen Wahlvorschlägen beigegebenen Unterstützungserklärungen werden in den nächsten Tagen durch die Bundeswahlbehörde geprüft. Die Verlautbarung der Wahlvorschläge ist spätestens am Donnerstag, 8. September 2022, zu erwarten. Für den Fall, dass die Überprüfung ergibt, dass einem Wahlvorschlag Unterstützungserklärungen in nicht ausreichendem Maß beigegeben worden sind, wird die Bundeswahlbehörde dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter des betroffenen Wahlvorschlags für das Vorlegen der fehlenden Unterstützungserklärungen eine Nachfrist von drei Tagen einzuräumen haben.

Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Bundespräsidentenwahl 2022 endete heute um 17 Uhr.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19928 vom Freitag, 2. September 2022, 17:00 Uhr
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