Polizei
Sichtbare Tätowierungen ab 1. Juni 2023 bei Polizei erlaubt
Künftig werden auch Bewerberinnen und Bewerber mit sichtbaren Tätowierungen zum Auswahlverfahren der Polizei zugelassen. Zu den weiteren Maßnahmen, um mehr Menschen für den Polizeiberuf zu begeistern, zählt etwa das kostenlose Klimaticket für alle Polizeischülerinnen und -schüler sowie der Ersatz der Kosten für den B-Führerschein.
Ab 1. Juni 2023 werden auch Bewerberinnen und Bewerber mit sichtbaren Tätowierungen zum Auswahlverfahren der Polizei zugelassen. Bisher waren sichtbare Tätowierung ein Ausschlussgrund und im Polizeidienst nicht erlaubt. Allerdings hat sich in der Gesellschaft viel verändert. Tätowierungen sind heute vor allem bei jungen Menschen ein selbstverständlicher Teil der Lebenskultur. Daher wird die Vorschriftenlage dahingehend angepasst, dass auch sichtbare Tattoos möglich sind. Ein Beispiel: Der an einem Finger tätowierte Ehering war bisher ein Grund, um vom Auswahlverfahren ausgeschlossen zu werden.
Weiterhin untersagt bleiben Tätowierungen, die zum Beispiel dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz, dem Symbole-Gesetz oder anderen rechtlichen Bestimmungen zuwiderlaufen. Weiterhin gilt, dass jedes Tattoo einzeln begutachtet und genau geprüft wird, wenn notwendig durch eine im Innenministerium angesiedelte Clearingstelle.
Zahlreiche weitere Maßnahmen
Die Tattoo-Anpassung ist eine von vielen Maßnahmen. Ab Sommer erhalten alle Polizeischülerinnen und -schüler ein kostenloses Klimaticket. Auch der Führerschein wird für Polizeischülerinnen und -schüler nach positiver Dienstprüfung bezahlt, sofern bei Beginn der Ausbildung noch kein Führerschein vorhanden war und dieser in den ersten Monaten nach Beginn der Grundausbildung absolviert wird. Bisher war auch ein fehlender Führerschein ein Ausschlussgrund.
Polizeibedienstete erhalten zudem künftig eine Prämie, wenn sie Polizeischülerinnen oder -schüler anwerben und diese die Ausbildung positiv abschließen. Das Grundgehalt in der Polizeischule wurde erst mit Jahresbeginn 2023 erhöht.