Gewaltschutz

Nehammer zu Gewaltschutz: "Strukturierte Information kann Leben retten"

Bei einem runden Tisch zwischen Innenminister, Justizministerin, Frauenministerin und Sozialminister sollen die Handlungsfelder im Gewaltschutz synchronisiert werden.

"Gewaltschutz ist ein Thema, das in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz gelöst werden muss. Es sind viele Rädchen, an denen gedreht werden muss, und das werden wir gemeinsam tun", sagte Innenminister Karl Nehammer im Zuge eines interministeriellen Vernetzungstreffens am 12. Mai 2021.

Die Bundesregierung verkündete Mittwochmittag nach einem virtuellen runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen ein Maßnahmenpaket. Als Sofortmaßnahme werden zusätzlich 24,6 Millionen Euro aufgebracht, wie Frauenministerin Susanne Raab bekannt gab.

"Die aktuellen Fälle, aber auch die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigen uns die Wichtigkeit struktureller Vernetzung bei häuslicher Gewalt. Damit wir in Hinkunft noch gezielter auf jegliche Anzeichen von Gewalt gegen Frauen reagieren können, führen die Gewaltschutzzentren, die Justiz, die Jugendwohlfahrt und die Polizei ihre Erkenntnisse zusammen", erläutert der Innenminister.

Fallkonferenzen intensivieren, strukturieren und ausbauen

Das sogenannte "Gewaltschutzgesetz", bestehend aus einschlägigen Bestimmungen aus verschiedenen Gesetzen, hat Ende der 90er Jahre mit dem Grundsatz "Wer schlägt, der geht" ein klares gesellschaftliches Zeichen gesetzt – häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Für Betroffene wurde ein umfangreiches Unterstützungsangebot geschaffen und sukzessive erweitert. Nun soll das wirkungsvolle Instrument der Fallkonferenzen intensiviert und durch einen Leitfaden strukturiert werden.

Fallkonferenzen, die im Gesetz ganz klar geregelt sind, behandeln Fälle von Hochrisikosituationen bei Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt mit dem Ziel, wiederholte und schwere Gewalt zu verhindern und die Betroffenen zu schützen. Sie bestehen aus einem multi-institutionellen Team von Fachleuten, die regelmäßig zusammenarbeiten und Fallkonferenzen durchführen.

Das BMI wird außerdem die Zahl der Präventions-Spezialisten auf Ebene der Polizeiinspektionen deutlich anheben: "Wir werden 800 Spezialisten für die Polizeiinspektionen als Ansprechpartner für Gewaltopfer ausbilden. Das Sicherheitspolizeigesetz soll dahingehend geändert werden, dass bereits bei Stalking-Vorfällen Daten an die Gewaltschutzzentren übermittelt werden können." Zu prüfen sei auch die Einführung eines obligatorischen Waffenverbots – als Folge einer Wegweisung bzw. eines Betretungs- und Annäherungsverbots.

Gemeinsam Leben retten

"Es braucht bereits im Vorfeld einen institutionalisierten und regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Gewaltschutzeinrichtungen, den Behörden, Bund, Länder und den Bezirken. Wenn wir Informationen geteilt und strukturiert nutzen, können wir dadurch Leben retten", bekräftigt Nehammer die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften, Behörden und Gewaltschutzeinrichtungen.

"Wenn Sie Opfer oder Zeuge von Gewalt werden wählen Sie den Notruf, es gibt keinen Anruf zu viel."

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Foto: ©  BMI

Artikel Nr: 18656 vom Mittwoch, 12. Mai 2021, 17:06 Uhr
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