Bundeskriminalamt

Tag der vermissten Kinder

Anlässlich des Tages der vermissten Kinder am 25. Mai 2019 informiert das Bundeskriminalamt über die Arbeit des "Kompetenzzentrums für Abgängige Personen" (KAP) und präsentiert den derzeitigen Stand eines bereits im Jahr 2016 begonnenen Präventionsprojekts, das die Anzahl der Abgängigkeiten Minderjähriger aus Betreuungseinrichtungen stark reduzieren soll.

Im Jahr 2018 wurden in ganz Österreich mehr als 11.000 Vermisstenanzeigen erstattet, das sind rund 30 Anzeigen pro Tag. Davon bleiben auf lange Sicht etwa zehn Fälle pro Jahr ungelöst. Mit Stichtag 1. Mai 2019 waren im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) 1.033 Personen als abgängig gespeichert. Dabei handelt es sich um 487 Erwachsene und 546 Minderjährige.

Bei den Minderjährigen waren 413 Jugendliche, also zwischen 14 und 18 Jahre alt, und 133 unter 14 Jahre und somit unmündig. Von den am Stichtag im Fahndungssystem gespeicherten abgängigen Personen stammen insgesamt 120 Erwachsene, 350 Jugendliche und 91 Unmündige, aus Nicht-EU-Staaten.

Drei Viertel aller in Österreich als vermisst Gemeldeten sind Minderjährige, die sich ohne Erlaubnis aus Betreuungseinrichtungen entfernen. Sie machen 75 Prozent der Vermisstenanzeigen aus. In der Regel tauchen sie nach wenigen Tagen wieder auf oder können aufgefunden werden. Die meisten dieser Anzeigen betreffen Minderjährige, die bereits mehr als dreimal abgängig waren, einige von ihnen bis zu 50-mal und öfter. 80 bis 85 Prozent aller Vermissten tauchen innerhalb einer Woche wieder auf, 90 bis 95 Prozent innerhalb eines Monats.

Projekt "Heimvorteil"

Da gerade das unerlaubte Entfernen der Betreuungseinrichtungen die Vermisstenanzeigen enorm steigen lässt, hat das KAP einen dringenden Handlungsbedarf gesehen, um diese Situation zu verbessern. Nach entsprechenden statistischen Auswertungen durch das KAP wurde über das gesamte Jahr 2017 ein Pilotprojekt in insgesamt fünf stark belasteten Polizeiinspektionen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Pilotprojekts wurden im Laufe des Jahres 2018 all jene Maßnahmen eingeleitet, um diese Präventionsmaßnahme in Betreuungseinrichtungen für Minderjährige schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu übernehmen.

Ziel des Projekts "Heimvorteil" ist es, die Abgängigkeitsanzeigen in den betroffenen Polizeiinspektionen deutlich zu senken sowie die Kommunikation zwischen den Sozialeinrichtungen und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen zu verbessern. Außerdem steht ein wirksamer Schutz der Minderjährigen vor Kriminalität im Fokus des Projektes.

Die Kriminalprävention des BK und "Gemeinsam.Sicher in Österreich" schulen seit März 2019 insgesamt etwa 120 Polizeibeamtinnen und -beamte. Diese Schulungen werden mit Juni 2019 abgeschlossen sein, im Anschluss daran soll schnellstmöglich die fortlaufende Betreuung der Minderjährigen in den Einrichtungen beginnen.

Das KAP wird durch regelmäßige Auswertungen erforderliche Lenkungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Setzung von örtlichen Schwerpunkten einleiten. Mit der Analyse der EKIS-Fahndungsdaten können Probleme zeitgerecht erkannt und gemeinsam, teils mit externen Institutionen und Partnern, Lösungen erarbeitet werden.

Fahndung

Bei einer Anzeige werden die abgängigen Personen von den zuständigen Polizeidienststellen nicht nur in der nationalen Fahndungsdatenbank, sondern automatisch auch im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Die jeweiligen Fahndungsdaten sind somit in allen Schengen-Partnerstaaten innerhalb weniger Minuten ab der Speicherung abrufbar und ersichtlich.

Über das KAP

In Österreich sind die Polizeiinspektionen, Stadtpolizeikommenden, Landeskriminalämter und das BK mit der Fahndung nach abgängigen Personen, umgangssprachlich "Vermisste", befasst. Im Herbst 2013 wurde das Kompetenzzentrum für Abgängige Personen (KAP) im Bundeskriminalamt eingerichtet.

Das KAP ist grundsätzlich keine operative Einheit, führt aber in besonderen Einzelfällen auch Ermittlungen durch. In erster Linien ist das KAP für die Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens zuständig, mit dem Ziel, die österreichischen Sicherheitsdienststellen und in vielen Fällen auch die Angehörigen von vermissten Personen optimal zu servicieren und zu unterstützen. Außerdem beschäftigt sich das KAP mit dem Thema Demenz und den dadurch verursachten Abgängigkeiten.

Tag der vermissten Kinder am 25. Mai 2019.
Foto: ©  Bundeskriminalamt

Artikel Nr: 17046 vom Freitag, 24. Mai 2019, 10:00 Uhr
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