Kooperation

Innenminister und Nationalratspräsident unterzeichnen Verwaltungsübereinkommen

Innenminister Karl Nehammer und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka unterzeichneten ein gemeinsames Verwaltungsübereinkommen, mit dem die bestehende Kooperation zwischen der Sicherheit des Parlaments und dem Innenministerium formal fixiert wurde.

Durch das Verwaltungsübereinkommen können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes so eingesetzt werden, dass sie beispielsweise im Rahmen einer ersten allgemeinen Hilfeleistung unverzüglich einschreiten können, ebenso im Bereich der Cyberkriminalität oder zur Verhinderung einer Gefährdungslage.

"Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass das Parlament ein offener Ort ist für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes", betont Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. "Als solcher muss das Parlament aber auch besonders geschützt werden, denn die Menschen sollen sich wohl und sicher bei uns fühlen." Die Polizei sei dabei eine wesentliche Säule und ein "perfekter Partner". Mit dem Verwaltungsübereinkommen wurde diese Partnerschaft nun formalisiert.

Während einer Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates oder der Bundesversammlung sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Sitzungssaal oder in unmittelbarer Nähe anwesend. Das betrifft auch öffentliche Teile von Ausschusssitzungen und Veranstaltungen. Auch im Bereich des Hausrechts leisten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Bediensteten der Parlamentsdirektion bei der Sicherung Hilfe. "Mit diesem Verwaltungsübereinkommen wird insbesondere die wichtige Zusammenarbeit mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Bereich der Innensicherung des Hohen Hauses auf Ebene der Einsatzleitungen bekräftigt", sagt Innenminister Karl Nehammer.

Das Verwaltungsübereinkommen wurde von der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium ausgearbeitet und von der Präsidialkonferenz des Nationalrates genehmigt.

Parlamentsdirektor Harald Dossi, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf, Innenminister Karl Nehammer.
Foto: ©  Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Artikel Nr: 18578 vom Mittwoch, 7. April 2021, 07:37 Uhr
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