Corona-Virus

Eingeschränkter Parteien-Verkehr in den Landespolizei-Direktionen

Es gibt im Moment sehr viele Einschränkungen für die Menschen in ganz Österreich, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet.
Deshalb wird auch der Parteien-Verkehr in verschiedene Ämtern der 9 Landespolizei-Direktionen eingeschränkt. Das heißt, die Menschen sollen nur in ganz wichtigen Fällen dorthin gehen.

Innenminister Karl Nehammer bittet alle Menschen um Verständnis dafür.
Das Bundes-Ministerium für Inneres will die weitere Ausbreitung des
Corona-Virus verhindern.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den persönlichen Kontakt mit den Polizei-Dienststellen einzuschränken.
Bitte erledigen Sie Ihre Anliegen soweit als möglich telefonisch oder elektronisch!

Dabei bleibt aber die Sicherheit der Österreichinnen und Österreicher zu 100 Prozent gewährleistet, sagt Innenminister Karl Nehammer zu den Maßnahmen.

Wenn Sie etwas von der Polizei brauche, gehen Sie bitte nur dann zu einer Polizei-Dienststelle, wenn es unbedingt notwendig ist.
Sie können:

• bei der nächsten Polizei-Dienststelle anrufen oder
• eine E-Mail schreiben.
Die Polizei erledigt natürlich trotzdem alle ihre Aufgaben.
• Die Polizei nimmt natürlich auch Straf-Anzeigen an.
Anzeige-Bestätigungen bekommen Sie, wenn es möglich ist, direkt von der Polizistin oder dem Polizisten, der bei einer Straftat einschreitet. Wenn das nicht möglich ist, bekommen Sie die Straf-Anzeige mit E-Mail.
• Wenn Sie Akten-Einsicht haben wollen, können Sie das auch mit E-Mail beantragen.
• Derzeit gibt es keinen Führerschein-Austausch.
• Sie bekommen derzeit auch kein Führerschein-Duplikat.
Das heißt, wenn Sie ihren Führerschein verlieren oder Ihren Namen geändert haben, bekommen Sie keinen anderen Führerschein.
• Es gibt keine amtsärztlichen Untersuchungen. Außer für Personen, die eine Ladung haben.
• Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, wird der Akt weiter geführt.
• Wenn Sie eine Strafregister-Auskunft brauchen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Sie können den Antrag auch über die App Digitales Amt am Mobil-Telefon stellen.
Sie bezahlen, wenn sie den Auszug aus der Strafregister-Auskunft abholen.
• Wenn Sie irgendwelche Auskünfte zu Vereinen haben wollen, müssen Sie anrufen oder ein E-Mail schreiben.

Nur in ganz seltenen Ausnahme-Fällen können Sie dafür zur Polizei gehen.

• Waffen-Wesen:
Es wird nur gemacht, was absolut notwendig ist. Es gibt keine Ladungen.
Verfahren werden schriftlich durchgeführt. Es gibt keine Überprüfungen, wie die Waffen verwahrt werden.
• E-Card-Foto-Registrierungs-Stellen sind geschlossen.
Das sind die Stellen, wo man die Fotos für die E-Card abgeben muss, wenn man dazu aufgefordert wird.
Sie können derzeit Arztbesuche mit der alten E-Card machen.
Oder Sie sagen in der Arztpraxis Ihre Versicherungs-Nummer und zeigen einen Lichtbild-Ausweis her. Ein Lichtbild-Ausweis ist zum Beispiel ein Führerschein oder ein Reise-Pass.

Alle Polizei-Dienststellen haben natürlich für alle Menschen offen, die etwas Dringendes brauchen.

Die Polizistinnen und Polizisten sollen aber so wenig wie möglich mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Es ist für alle sehr wichtig, dass sie nicht krank werden und ihre Aufgaben weiter erledigen können.
Bitte gehen Sie nur zur Polizei-Dienststelle, wenn es wirklich notwendig ist!

Links:

Aufgrund der notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus' wird es Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der Landespolizeidirektionen geben.
Foto: ©  BMI, M. Rennhofer-Elbe
Abdruck honorarfrei

Artikel Nr: 17769 vom Montag, 16. März 2020, 10:00 Uhr
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