Aktuelles
Gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer gerechten Asylpolitik
Seit Juli 2024 sind Asylwerber in den Bundesgrundversorgungseinrichtungen verpflichtet, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Innenminister Gerhard Karner sieht darin einen zentralen Baustein einer konsequenten Asylpolitik. Eine erste Zwischenbilanz.
Seit Inkrafttreten der Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber am 16. Juli 2024 haben Asylwerber in Bundesgrundversorgung bereits einen bedeutenden Beitrag geleistet: Mehr als 292.000 Stunden gemeinnützige Arbeit wurden seit Juli 2024 bis Mitte April 2025 erbracht. 77 Prozent der Asylwerber sind der Verpflichtung nachgekommen. 23 Prozent, die keine Arbeitsleistung erbracht haben, wurde das Taschengeld entsprechend gekürzt.
Die Verpflichtung gilt für alle Asylwerber in den aktuell acht bestehenden Grundversorgungsreinrichtungen des Bundes – nach einer Reduktion von ursprünglich über 30 Einrichtungen. Ausgenommen sind Personen, die etwa aufgrund körperlicher Gebrechen oder nachweislicher Erkrankungen nicht arbeitsfähig sind.
Innenminister Gerhard Karner betont die Bedeutung einer strikten, aber fairen Asylpolitik: "Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer strengen und harten, aber gerechten Asylpolitik. Mit dem Stopp des Familiennachzugs bei Asylberechtigten wird dazu ein weiterer Schritt gesetzt."
Was zählt als gemeinnützige Arbeit?
Gemeinnützige Tätigkeiten umfassen Leistungen für Gebietskörperschaften oder nahestehende Einrichtungen im Sinne des Gemeinwohls – etwa die Pflege von Grün- und Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde. Jeder arbeitsfähige Asylwerber ist zu monatlich zehn Stunden dieser Tätigkeiten verpflichtet. Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie auf bmi.gv.at.