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  3. Kriminalgeschichte

Kriminalgeschichte

Tatmotiv Armut

Eine verarmte Witwe mit fünf Kindern wurde zum Tod durch den Strang verurteilt, weil sie im Mai 1886 in Wien ihre wohlhabende Tante erschlagen und beraubt hatte. Sie beteuerte bis zuletzt ihre Unschuld.

„Weiber-Strafanstalt“ Wiener Neudorf: Hier verbüßte Jacobine Stockhammer ab September 1886 ihre Kerkerstrafe
„Weiber-Strafanstalt“ Wiener Neudorf: Hier verbüßte Jacobine Stockhammer ab September 1886 ihre Kerkerstrafe
© Museum Traiskirchen

Die wohlhabende Witwe Anna Bauer erhielt am 11. Mai 1886 am späten Vormittag Besuch einer Bekannten. Die Besucherin läutete und klopfte heftig an die Wohnungstür, doch weder Bauer noch ihre Haushälterin öffneten die Tür. Da Nachbarn befürchteten, es könnte ein Unglück geschehen sein, brach ein im Haus wohnender Schlosser die Wohnungstür im ersten Stock auf. Die 84-jährige Anna Bauer lag in ihrem Zimmer spärlich bekleidet mit blutigem Kopf bewusstlos am Boden. Sie wurde in das Allgemeine Krankenhaus gebracht, wo sie am nächsten Tag starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Die Obduktion ergab ein Schädel-/Hirntrauma, einen Bruch des Schulterblatts und Rippenbrüche. Auf den Schädel des Opfers wurde mit einem stumpfen Gegenstand mindestens acht Mal eingeschlagen.
Ermittler des Wiener Sicherheitsbüros übernahmen die Klärung des Mordfalls. Aufgrund der Tatortsituation vermuteten sie, dass die Frau attackiert worden sei, als sie sich in der Früh anzuziehen begann. Aus einer verschlossenen Wertkassette fehlte das Bargeld in der Höhe von weit über 100 Gulden (nach heutiger Kaufkraft über 1.800 Euro). Wertpapiere und Sparbücher blieben unberührt in der Kassette. Der Mörder oder die Mörderin hatte offensichtlich ein Naheverhältnis zum Opfer, kannte die Gegebenheiten in der Wohnung und wusste offensichtlich, wo sich der Schlüssel zur Kassette befand. Außerdem hatte der sonst sehr wachsame Hofhund nicht gebellt. Unter der Kredenz lag ein „Totschläger“ mit einem Bleiknopf, an dem Blut und Haare hafteten. Bauer hatte die Waffe zum Zerkleinern von Kohlestücken verwendet und sie unter der Kredenz aufbewahrt. Auch das hatte der Täter bzw. die Täterin gewusst.

Unter Verdacht.

Anna Bauer war zwar wohlhabend und hatte regelmäßige Einnahmen durch die Vermietung von Wohnungen, sie lebte aber einfach und zurückgezogen. Fremde Menschen ließ sie nicht in ihre Wohnung. Die Kriminalisten verhörten nun die 48-jährige Jakobine Stockhammer. Sie war die Nichte des Mordopfers und deren Haushaltshilfe. Stockhammer zog als 14-Jährige als Dienstmädchen nach Böhmen. 1857 kam sie nach Wien, wo sie bei ihrem Onkel, dem Ehemann des Mordopfers, in den Dienst trat. 1871 heiratete sie einen Schuhmacher, der später als Gärtner arbeitete. Das Paar hatte fünf Kinder. Als der Ehemann 1881 starb, arbeitete Stockhammer als Bedienerin, um sich und die Halbwaisen halbwegs durchzubringen. Ab Mai 1883 war sie für einen geringen Lohn, Kost und eine Schlafmöglichkeit als Haushaltshilfe bei ihrer Tante Anna Bauer bedienstet. Stockhammer mietete später eine Kleinwohnung in Wien-Döbling, konnte aber den Zins nicht bezahlen und wurde gepfändet.
Bei den Verhören leugnete Stockhammer, ihre Tante umgebracht zu haben, verwickelte sich aber in Widersprüche. Sie behauptete, am Tag des Mordes um 6 Uhr früh die Wohnung Bauers verlassen und die Tür nicht versperrt zu haben. Für alle ihr vorgehaltenen Indizien und Beweise hatte sie Ausreden, die großteils nicht glaubwürdig waren. Auf ihrer Jacke befanden sich Blutspuren des Opfers. Stockhammer behauptete, Nasenbluten gehabt zu haben.
Ihre 19-jährige Tochter gab bei der Einvernahme an, ihre Mutter sei am Tattag in aller Früh weggewesen und habe ihr am Vormittag Geld überreicht, um die ausstehende Miete zu bezahlen und Pfandscheine auszulösen. Die Mutter sei mehrmals weggewesen und habe Kleidung, Wäsche und andere Gegenstände mitgebracht. Die Kriminalbeamten stellten fest, dass die verschuldete Stockhammer am Tag der Bluttat mehr als 130 Gulden ausgegeben hatte.

„Zahlen des Todes“.

Bei Jakobine Stockhammer wurden zwei Lotteriezettel sichergestellt, die am 11. Mai für die Prager Ziehung eingereicht worden waren, noch bevor die Leiche gefunden worden war. Die Zahlen auf einem der beiden Lottozettel waren 83, 72, 47. Die Kriminalbeamten gingen davon aus, dass die gesetzten Zahlen einen Bezug zum Mord hatten. 83 war das Alter des Opfers, 72 die Nummer des Mordhauses und 47 stand für „Tod“ bzw. für „Tod und Leben“. Es war früher üblich, Zahlen von außergewöhnlichen Ereignissen als „Glücksnummern“ in Lotterien einzusetzen. Stockhammer hatte aber mit ihren Lottozahlen der Polizei möglicherweise ein weiteres Indiz ihrer Schuld geliefert.
Aufgrund der Beweislage wurde Jakobine Stockhammer in Untersuchungshaft genommen und vom Polizeigefangenenhaus in der Theobaldgasse in das landesgerichtliche Gefangenenhaus eingeliefert.

Die Gerichtsverhandlung gegen Jakobine Stockhammer im Straflandesgericht Wien begann am 21. Juni 1886 und war für zwei Tage anberaumt. Die Angeklagte beteuerte weiterhin ihre Unschuld. Das half ihr nichts, die Indizienkette und die Beweise wogen zu schwer. Stockhammer wurde am 22. Juni wegen meuchlerischen Raubmordes an ihrer Tante zum Tod durch den Strang verurteilt. Kaiser Franz Joseph begnadigte sie und die Todesstrafe wurde vom Obersten Gerichtshof in 20 Jahre schweren Kerkers umgewandelt. Die Verurteilte wurde nach Rechtskraft des Urteils im September 1886 zur Strafverbüßung in die „Weiber-Strafanstalt“ Wiener Neudorf gebracht. Zuvor ließ sie sich noch dem Präsidenten des Straflandesgerichts vorführen, wo sie neuerlich beteuerte, unschuldig zu sein, „so wahr, als der Heiland gekreuzigt wurde“. Nicht sie, sondern eine Frau aus ihrem Bekanntenkreis sei die Mörderin gewesen. Trotz dieser Beschuldigung wurden keine neuerlichen Ermittlungen eingeleitet; die Beweise waren so erdrückend, dass die alleinige Täterschaft Stockhammers nicht angezweifelt wurde.

Werner Sabitzer

Quellen/Literatur:
Aus dem Gerichtssaale. Der Prozeß gegen Jacobine Stockhammer. In: Morgen-Post, 21. Juni 1886, S. 4-5
Der Raubmord am Neubau. In: (Linzer) Tages-Post, 23. Juni 1886, S. 4
Von der verurtheilten Jakobine Stockhammer. In: Neues Wiener Tagblatt (Tages-Ausgabe), 7. September 1885, S. 5


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2025

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