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  2. Ausgabe 9-10/2025
  3. Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfung

Kein Kavaliersdelikt

Versicherungsbetrügereien reichen von inszenierten Unfällen bis hin zu systematischem Provisionsbetrug. Die Ermittler setzen auf digitale Forensik, technische Tools und enge Kooperation mit engagierten Versicherern.

Versicherungsbetrug: An erster Stelle steht nach wie vor der fingierte Verkehrsunfall
Versicherungsbetrug: An erster Stelle steht nach wie vor der fingierte Verkehrsunfall © Björn Wylezich - stock.adobe.com

Versicherungsbetrug verursacht jährlich Schäden in Millionenhöhe – mit Folgekosten für Versicherte und Volkswirtschaft. Die Delikte zählen aufgrund ihres Variantenreichtums, immer professioneller werdender Täter und einer hohen Dunkelziffer zu den Herausforderungen kriminalpolizeilicher Betrugsbekämpfung. In Wien liegt die Zuständigkeit für Versicherungsbetrug beim Ermittlungsbereich EB 05 des Landeskriminalamts Wien. Chefinspektor Christian Khas und seine fünf Kolleginnen und Kollegen stehen dabei in engem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherungsunternehmen.

Formen des Versicherungsbetrugs.

An erster Stelle steht nach wie vor der fingierte Verkehrsunfall. Die Täter täuschen mit korrekt ausgefüllten Unfallberichten Ereignisse vor, obwohl es sich um absichtlich herbeigeführte oder inszenierte Beschädigungen handelt. Ziel ist, eine hohe Ablösezahlung der Versicherung zu erlangen. Anschließend werden die Fahrzeuge – häufig in Südosteuropa – kostengünstig repariert oder mit dem Schaden weiterverkauft. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Versicherungszahlung und tatsächlichen Kosten.

Ein auffälliger Schwerpunkt im Kfz-Bereich seien vorgebliche Vandalismusschäden, berichtet Khas. „Diese häufen sich vor Feiertagen. Dabei scheint der hohe Arbeitsaufwand bei geringem Materialeinsatz ein wesentlicher Faktor zu sein, der Fahrzeughalter dazu bewegt, ihre Fahrzeuge im Ausland kostengünstig reparieren zu lassen. In Österreich liegen die Stundensätze für Kfz-Reparaturen netto zwischen 170 und 190 Euro, während sie beispielsweise in Serbien 20 bis 30 Euro betragen. Diese Unterschiede verleiten die Besitzer dazu, ihre Fahrzeuge nach einer Ablöse während eines Auslandsaufenthalts reparieren zu lassen und Kosten zu sparen. Oft wird der Selbstbehalt manipuliert: Mehrere kleinere Schäden an Stoßstange, Türen oder Kotflügeln werden zu einem großen Schaden zusammengefasst, um nur einmal Selbstbehalt zu zahlen.

Weitere klassische Betrugsformen sind vorgetäuschte Einbrüche in Wohnungen und Kellerabteile. „Dabei verursachen die Täter oder ihre Komplizen falsche Spuren an Tür oder Absperrungen“, erklärt Khas. „Die Schadenslisten umfassen Gegenstände, die nie vorhanden waren. Dazu werden oft falsche Fotos von Münzen oder Schmuckstücken als Beweis vorgelegt. Aber auch bei echten Einbrüchen kommt es regelmäßig zu einer Schadensaufwertung. Dann werden Opfer schnell zu Tätern. Bei Angaben von überhöhten Bargeld- oder Schmuckverlusten, schauen Versicherungsbedienstete und Ermittler immer etwas genauer hin.“

Provisionsbetrug.

Zunehmend beobachten die Ermittlerinnen und Ermittler den Provisionsbetrug mit Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Hier werden für Personen oft aus sozial prekären Verhältnissen Verträge eingereicht, in denen Einkommen und Beschäftigung gefälscht werden.
Beispielsweise wurde ein Obdachloser im Antrag als gutverdienender Objektleiter geführt. Die Versicherungen zahlen dem Vermittler auf Basis der fingierten Prämien Provisionen in vierstelliger Höhe. Die Beiträge für die Versicherungen werden jedoch nie einbezahlt.
Auch Betrügereien zum Nachteil von Sozial- und Krankenversicherungen häufen sich. Die Täter fälschen oder verfälschen Honorarnoten und reichen diese bei der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung ein.
„Im Juni 2025 haben wir einen Fall mit 16 Beschuldigten und 1.228 Fakten abschließen können, bei dem Honorarnoten und Rechnungen zum Nachteil der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie der Merkurversicherung gefälscht worden sind. Der Schaden belief sich auf 172.000 Euro“, berichtet Khas. Bei weiteren 278.000 Euro blieb es beim Versuch.
„Wir haben nach drei Hausdurchsuchungen und zahlreichen Sicherstellungen rund 43.000 Arzthonorarnoten oder Wahlarztscheine auf ihre Echtheit überprüfen müssen, 430 Ärztinnen und Ärzte kontaktieren sowie 7,2 Millionen E-Mails und Tausende Chats, digitale Dokumente, Bilder und Videos auswerten.“

Die Versicherungsunternehmen.

Die Anzeigenbereitschaft der Versicherungsunternehmen sinkt, was die polizeilichen Ermittlungen erschwert. Es gibt Ausnahmen: Die Allianz beispielsweise verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Versicherungsbetrug und betreibt eine eigene Betrugsabteilung mit acht Ermittlerinnen und Ermittlern. Diese arbeiten österreichweit, führen den Großteil der Ermittlungen selbst und konzentrieren sich vor allem auf Kfz-Schäden, Scheinrechnungen sowie auffällige Vertragskonstellationen. Die Allianz testet KI-gestützte Tools, um gefälschte Fotos und Dokumente automatisiert zu erkennen. Im Jahr 2024 wurden auf diesem Weg Betrugsfälle mit einem Gesamtschaden von 9,5 Millionen Euro aufgedeckt.

Tool zur Plausibilitätsprüfung.

Ein Gerichtssachverständiger bietet seit Kurzem ein Online-Tool an, das Versicherungen bei der Beurteilung von Vandalismusschäden unterstützt. Das Tool analysiert Schadensbilder auf typische Merkmale hin. Erste Verfahren zeigen, dass die Anwendung des Tools gerichtsfest sein könnte – das könnte ein Durchbruch in der Beweisführung bei Sachversicherungsbetrug sein.
Die Vielfalt der Betrugsmodi im Bereich der Versicherungen zeigt, wie wichtig die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform durch spezialisierte Ermittlungsgruppen ist.
„Neben klassischer Ermittlungsarbeit brauchen wir enge Kooperationen mit den Versicherungen“, erklärt Christian Khas. „Zudem rücken digitale Hilfsmittel zur Auswertung und forensische Expertise zunehmend ins Zentrum der Bekämpfungsstrategie.“

Herbert Zwickl
Maria Rennhofer-Elbe


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 301 kB)

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