Kriminalgeschichte
Sympathie für die Vatermörderin
Vor 100 Jahren musste sich eine Frau vor dem Geschworenengericht in Klagenfurt verantworten, weil sie ihren Vater mit Rattengift getötet hatte. Das Urteil sorgte für eine Überraschung.
Landesgericht (linker Trakt) und Justizanstalt Klagenfurt heute © Werner Sabitzer
Der 65-jährige Bezirksschulinspektor Josef Böhm aus St. Veit an der Glan in Kärnten wurde am Abend des 22. Dezember 1923 von Krämpfen und Schmerzen geplagt. Er wandte sich an einen Arzt, der eine gefährliche Vergiftung vermutete. Der Gesundheitszustand verschlechterte sich und Böhm starb am nächsten Tag. Der Arzt verständigte die Gendarmerie und die gerichtliche Obduktion bestätigte seine Diagnose. Im Körper des Toten wurde eine tödliche Dosis Rattengift nachgewiesen.
Nach der Obduktion der Leiche geriet Berta Singhuber, die Tochter des Toten, in Tatverdacht. Sie verhielt sich sonderbar und verwickelte sich in Widersprüche. Bei ihrer Einvernahme gab sie bald zu, ihrem Vater Rattengift in ein Getränk gemischt zu haben. Sie habe ihn aber keinesfalls töten, sondern nur kurzzeitig ans Bett fesseln wollen, damit er eine geplante Reise nach Wien nicht antreten könne. Die Tochter wurde am 4. Jänner 1924 in Untersuchungshaft genommen.
Die verschwendungssüchtige und lebenslustige Berta hatte Vermögen ihres Vaters unterschlagen und viele Schulden gemacht, die vom Vater beglichen worden waren. Zur Verschleierung hatte sie eine abenteuerliche Geschichte erfunden und einen Briefwechsel inszeniert. Daraus sollte hervorgehen, dass Berta eine reiche Freundin namens „Melanie Schröder“ habe, die von einem ehemaligen afrikanischen Kolonialoffizier ein großes Vermögen geerbt habe. Diese Frau und ein reicher Afrikaner würden Bertas Schulden begleichen. Laut den Beteuerungen Bertas hätte der Afrikaner im September 1924 mit einem Auto nach St. Veit an der Glan kommen sollen, um das Geld dem ehemaligen Bezirksschulinspektor zu übergeben. Das Fahrzeug kam in St. Veit aber niemals an, laut Berta wegen eines Verkehrsunfalls. Einige Zeit ließ sich Josef Böhm noch vertrösten, aber zu Weihnachten 1924 wollte er mit Berta nach Wien fahren, um die angebliche reiche Freundin seiner Tochter aufzusuchen und zu befragen.
Berta Böhm wurde am 12. November 1888 in Gutenstein, Südkärnten (heute: Ravne na Koroškem, Slowenien) geboren und verbrachte die Kindheit und Jugend in Gutenstein, Wolfsberg und St. Veit an der Glan, wo ihr Vater Josef Böhm als Lehrer tätig war. Sie besuchte nach der Bürgerschule zwei Jahre lang die Lehrerinnenbildungsanstalt der Ursulinen in Klagenfurt, musste aber wegen einer Erkrankung austreten und beendete 1910 die Ausbildung an der staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalt. Ab November 1910 wurde sie als Aushilfslehrerin in Villach, Kappel am Krappfeld und in St. Veit an der Glan eingesetzt. Nach Kriegsausbruch 1914 kam Berta nach Friesach, wo sie den Bahnassistenten Anton Singhuber kennenlernte, sich mit ihm verlobte und ihn 1916 heiratete. Das Paar wohnte bei den Eltern des Mannes in Steyr, später in Hieflau und in Rosenbach. 1917 ließ sich das Paar scheiden und Berta kehrte zu ihrem Vater nach St. Veit an der Glan zurück. Hauptgründe für die Trennung waren Bertas Untreue, Betrugshandlungen, mangelnde Haushaltsführung und Verschwendungssucht mit Schuldenaufnahme.
Berta Singhuber zog bald zu ihrer Mutter, die in Gutenstein ein landwirtschaftliches Anwesen bewirtschaftete. Sie lernte einen verwitweten Werksdirektor kennen und zog bei ihm ein. Nach einem Jahr beendete der Mann das Verhältnis, weil sie ihn bestohlen, in seinem Namen Schulden gemacht und ihn erpresst hatte. Er zeigte sie wegen Diebstahl und Erpressung an. Das Gerichtsverfahren endete mit einem Freispruch Bertas, weil der Richter argumentierte, dass das Verhältnis so intim gewesen sei, dass sie gleichsam das Recht gehabt hätte, auf sein Vermögen zuzugreifen.
Berta wohnte danach in St. Martin bei Klagenfurt bei ihrem Halbbruder Hubert Augustin, einem Sohn aus der ersten Ehe der Mutter. Auch diese Wohnstätte musste Berta wieder verlassen, nachdem sie wegen eines Diebstahls zu einer bedingten Strafe verurteilt worden war. Berta wurde nun wieder im Haus des Vaters in St. Veit an der Glan aufgenommen. Sie führte den Haushalt und ihre Schwester Paula Böhm zog verärgert zur Mutter nach Gutenstein.
Im Dezember 1922 wurde Berta die Geliebte eines verheirateten Bundesheeroffiziers. Sie hatte weiterhin hohe Ausgaben und lieh sich bei einem Wucherer viel Geld für hohe Zinsen. Wieder beglich Josef Böhm die Schulden seiner Tochter, die behauptete, vom Offizier finanziell ausgebeutet worden zu sein. 1923 erhielt der Inhaber eines Geschäftshauses in Klagenfurt einen Brief seines ehemaligen Lehrers Josef Böhm mit einer Bestellung von Damenkleidern und Wäsche für dessen Tochter. Kurz darauf erhielt der Geschäftsmann einen weiteren Brief Böhms, mit der Bitte, ihm ein höheres Darlehen zu gewähren. Es stellte sich heraus, dass beide Briefe von Berta verfasst worden waren, angeblich „im Einverständnis und Auftrag des Vaters“, was dieser dementierte.
Schwerreicher Afrikaner.
Rattengift wie Zelio war in der Zwischenkriegszeit leicht zu erwerben
© Archiv
Um einen Rausschmiss aus dem väterlichen Haus zu vermeiden, erfand Berta nun die Geschichte von ihrer Wiener Freundin „Melanie Schröder“ und dem reichen Afrikaner. Berta überreichte ihrem Vater ein Bild, das „Melanie Schröder“ zeigen sollte, aber in Wirklichkeit von einer Ansichtskarte stammte. Josef Böhm glaubte seiner Tochter zunächst, wurde aber skeptisch. Als er am Sonntag, den 23. Dezember mit Berta nach Wien fahren wollte, um sich selbst bei „Melanie Schröder“ von deren Reichtum zu überzeugen, versuchte Berta, dies zu verhindern. Sie bat am Tag zuvor einen Bekannten, für sie in der Apotheke Rattengift zu besorgen. Als ihr Vater von einem Wirtshausbesuch nach Hause kam und um ein Getränk bat, mischte sie ihm das Gift in das Zuckerwasser – mit tödlichen Folgen.
Mildes Urteil.
Bei der Schwurgerichtsverhandlung am 12. Juni 1924 in Klagenfurt behauptete Berta Singhuber, sie habe geglaubt, das Gift sei nur für Ratten tödlich, aber für Menschen und Haustiere ungefährlich. Weil ihr Vater nach dem Konsum des vergifteten Zuckerwassers an Durchfall gelitten und sich mehrmals erbrochen hatte, sei sie der Meinung gewesen, das Gift hätte den Körper verlassen und es drohe keine Gefahr mehr. Auf die Frage, warum sie sich der vom Arzt angeordneten Überführung und Obduktion der Leiche widersetzen wollte, behauptete sie, ihre Mutter sollte die Leiche noch „unzerstückelt“ im Haus des Vaters antreffen.
Die 74-jährige Mutter der Angeklagten machte bei der Hauptverhandlung als Angehörige von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie bezeichnete Berta als Hochstaplerin, Lügnerin und Schuldenmacherin, die auch gewalttätig geworden sei, und der sie nicht mehr begegnen wolle. Der Arzt, der Josef Böhm in der Todesnacht behandelt hatte, sagte bei der Gerichtsverhandlung, dass sein Patient möglicherweise gerettet hätte werden können, wenn er früher verständigt worden und ihm die Ursache der Erkrankung beziehungsweise die Art des Giftes mitgeteilt worden wäre.
Neun der zwölf Geschworenen bejahten die Hauptfrage, ob die Angeklagte des Verbrechens des Totschlags schuldig sei. Angesichts von „außerordentlichen Milderungsgründen“ verurteilte der Gerichtshof Berta Singhuber wegen Totschlag nur zu zweieinhalb Jahren schweren Kerkers, verbunden mit einem harten Lager jedes Vierteljahr. Die Dauer der Untersuchungshaft wurde in der Haftzeit eingerechnet. Im Zuschauerraum gab es Unmutsäußerungen über das milde Urteil. Einige Zuschauer sympathisierten mit der attraktiven Angeklagten. In der „Villacher Zeitung“ vom 18. Juni 1924 stand zu lesen: „Die Verurteilte nahm das Urteil unter Tränen an und sank scheinbar gebrochen auf die Anklagebank zurück.“ Der Oberste Gerichtshof verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde Ende September 1924 als unbegründet. Berta Singhuber wurde nach der Haftentlassung wieder straffällig. 1933 wurde sie wegen Diebstahl zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt.
Werner Sabitzer
Quellen/Literatur:
- Den Vater mit Rattengift getötet. In: Grazer Tagblatt, 7. Juni 1924, S. 4
- St. Veit an der Glan. Zum rätselhaften Tod des Bezirksschulinspektors Böhm. In: Villacher Zeitung, 9. Juni 1924, S. 4
- Zum tragischen Tod des Bezirksschulinspektors Böhm in St. Veit. Das Verhör. In: Freie Stimmen, 13. Juni 1924, S. 4
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2024
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