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Migrationsangelegenheiten

Zusammenarbeit mit Marokko

Das Bundesministerium für Inneres kooperiert mit Marokko in den Bereichen legale und irreguläre Migration sowie freiwillige Rückkehr.

Arbeitsbesuch in Marokko: Innenminister Gerhard Karner, Bundeskanzler Karl Nehammer, der marokkanische Premierminister Aziz Akhannouch
Arbeitsbesuch in Marokko: Innenminister Gerhard Karner, Bundeskanzler Karl Nehammer, der marokkanische Premierminister Aziz Akhannouch © Jürgen Makowecz

Globalisierte Migrationsströme werden zunehmend zur Herausforderung. Eine erfolgreiche, nachhaltige und ganzheitliche Migrationspolitik im 21. Jahrhundert darf nicht an der österreichischen Staatsgrenze enden. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) setzt seit 2020 auf eine partnerschaftliche und gesamtstaatliche Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitstaaten. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie Lösungsansätze sind wesentlich, um den Herausforderungen einer globalisierten und vernetzten Welt zu begegnen. Das Regierungsprogramm 2020-2024 (gesamtstaatliche Migrationsstrategie) betont die globalen Aspekte und deren Bedeutung für eine nachhaltige Migrationssteuerung. Die thematischen und geografischen Strategien des BMI dienen als Kompass für die gemeinsame Migrationsaußenpolitik.

Die Ziele der bilateralen Partnerschafts- und Kooperationsstrategien orientieren sich an den Aspekten entlang der Migrationsrouten sowie individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Diese reichen vom Schutz in den Herkunftsregionen über die Prävention irregulärer Migration, Fragen der Rückübernahme und Reintegration bis hin zu legalen Alternativen nach den Prioritäten des Aufnahmestaates. Das BMI setzt bei der Migration gemeinsam mit anderen Ressorts auf Dialog, Partnerschaften und Abkommen. Österreich hat bisher mit der Türkei, Tunesien, Indonesien und Marokko Partnerschaften geschlossen.

Kooperation mit Marokko.

Startschuss der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Marokko und der diesbezüglichen „Joint Declaration“ war vor allem eine Delegationsreise nach Marokko im Februar 2023. An dem Termin nahmen Bundeskanzler Karl Nehammer, Innenminister Gerhard Karner und Peter Launsky-Tieffenthal, der Generalsekretär des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, teil. Zur Umsetzung und Vertiefung der Kooperation wurde eine hochrangige Arbeitsgruppe („Joint High-Level-Working-Group“) eingerichtet und das BMI zeichnet sich seither als federführend bei der Umsetzung der Maßnahmen aus. Neben drei Sitzungen dieser Arbeitsgruppe konnten thematisch fokussierte „Subkomitees“ erste Schritte setzen. Es handelt sich um vier Arbeitsgruppen zu den Themen „Legale Migration und Reintegration“, „Konsularische Angelegenheiten und Identifizierungen“, „Sicherheitsangelegenheiten“ und „Kommunikation“. Diese Arbeitsgruppen sollen durch regelmäßige und direkte Abstimmungen zwischen Österreich und Marokko die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung sicherstellen.

Die Arbeit der Subkomitees orientiert sich an gemeinsam festgelegten Leitlinien. Der Fokus liegt auf der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr – ein relevantes Thema für Österreich und das BMI. Im Bereich der legalen Migration – wo auch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung miteingebunden werden – zeigen sich wesentliche Herausforderungen, die es gemeinsam zu bewältigen gilt, um einer zukunftsorientierten und verlässlichen bilateralen Partnerschaft gerecht zu werden. Legale Migration und Maßnahmen im Bereich der zirkulären Migration können einen zukunftsweisenden und ganzheitlichen Aspekt darstellen, um die Bedürfnisse beider Staaten zu erfüllen und dabei die individuellen Anforderungen und das entsprechende Arbeitskräfteangebot berücksichtigen.
Die Bekämpfung der irregulären Migration ist im Subkomitee „Sicherheitsangelegenheiten“ von großer Bedeutung. Unter anderem sollen ein intensiverer Informationsaustausch sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten auf Ebene der Exekutivbehörden die Zusammenarbeit stärken. Um Erfolge und Umsetzungsschritte der Arbeitsgruppe mit ihren vier Subkomitees entsprechend zu kommunizieren, sollen im Subkomitee „Kommunikation“ Überlegungen zu gemeinsamen Informationskampagnen zur Aufklärung über die Risiken, Gefahren und Folgen irregulärer Migrationsmöglichkeiten vorangetrieben werden. Auch die Begleitung und Förderung legaler Migration durch gezielte Informationskampagnen soll in dieser Arbeitsgruppe thematisiert werden. Des Weiteren soll durch regelmäßigen Austausch und Treffen eine gemeinsame Medienstrategie umgesetzt und bei Bedarf angepasst werden.

Rückkehrkooperationen.

Das BMI hat die rückkehrspezifischen Aspekte, die bei der Deklaration zwischen Österreich und Marokko am 28. Februar 2023 festgelegt wurden, umgehend umgesetzt. Die Subkomitees sorgen für eine bessere Abstimmung und Kooperation, gleichzeitig wurde der Rückkehr- und Rückübernahmedialog mit der marokkanischen Vertretung in Wien weiter ausgebaut.
Das Arbeitsübereinkommen führte zu Erfolgen bei der Rückkehrvorbereitung. Dieses Übereinkommen wurde im Mai 2023 anlässlich der hochrangigen Arbeitsgruppe angenommen. Prozessschritte wurden beschleunigt und vereinfacht, wodurch Ergebnisse verbessert werden konnten – auch durch die ausgezeichnete Kooperationsbereitschaft Marokkos. Regelmäßige Rückkehrdialoge mit der marokkanischen Botschaft unterstreichen die verlässliche Partnerschaft und die hervorragende Zusammenarbeit.

Sarah Kratschmayr


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2024

 Druckversion des Artikels (pdf, 102 kB)

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